Ab sofort ist das Telefonieren während der Fahrt mit dem Handy verboten. Erst ab dem 1. April kann die Polizei bei Zuwiderhandlung 60 Mark kassieren. Nur wenn die Räder stillstehen und der Motor aus ist, darf mit der Handy telefoniert werden.
Doch nicht nur das Telefonieren wird bestraft: Auch das Wählen einer Rufnummer oder das Tippen einer SMS-Nachricht ist untersagt. Selbst ein „Ich rufe gleich zurück“ kann teuer werden. Da empfiehlt es sich, den Anrufer auf die Mailbox umzuleiten und diese dann bei einer Fahrpause abzuhören. Wer trotzdem telefonieren möchte, muss entweder eine fest eingebaute Freisprecheinrichtung oder ein Head-Set benutzen.
Auch wenn das Strafgeld erst in zwei Monaten gilt, können Handy-Telefonierer ab sofort zur Kasse gebeten werden: Wenn ihnen die Autoversicherung nachweisen kann, dass sie telefoniert und dabei einen Unfall gebaut haben, erlischt der Versicherungsschutz. Wie der Auto Clubs Europa (ACE) darüber hinaus am Dienstag mitteilte, kann die Polizei im Zuge der Beweissicherung das Handy eines mutmaßlichen Verkehrssünders beschlagnahmen. Hintergrund: Im Streitfall kann man im Handy feststellen, ob mit dem Telefon in der fraglichen Zeit telefoniert wurde.
Mit dieser Neuregelung folgt Deutschland dem Vorbild zahlreicher anderer Länder. Nur die Höhe des Bußgeldes ist verhältnismäßig niedrig: In Spanien kostet es bis zu 1200 Mark und in Polen sogar bis zu 2500 Mark, wenn man mit dem Handy in der Hand beim Fahren erwischt wird.
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