Der Eilantrag der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) gegen die Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) ist gestern vom Kölner Verwaltungsgericht abgewiesen worden. Der Marktführer ist dadurch verpflichtet, ab diesem Monat eine Großhandelsflatrate anzubieten.
„Diese Entscheidung ist ein klarer Beleg dafür, dass die Deutsche Telekom mit ihrem vorliegenden Schein-Angebot über Großhandels-Tarife Mitbewerber, die Öffentlichkeit und damit vor allem die deutschen Verbraucher an der Nase herumführt“, kommentierte der Vorsitzende der Geschäftsführung von AOL Deutschland (Börse Frankfurt: AOL), Uwe Heddendorp, die Entscheidung der Richter.
Allerdings hat die Telekom noch die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Münster Wiederspruch einzulegen. Nachdem die Regulierungsbehörde die Telekom zur Großhandelsflatrate verpflichtet hatte, nahm zunächst der Chef des Amtes, Klaus-Dieter Scheurle, seinen Hut, was Branchenbeobachter zu einem guten Teil der Intervention der Telekom-Spitzen anrechnen. Von „Mobbing“ war die Rede. Darüber hinaus drohte Telekom-Chef Ron Sommer damit, die von seinem Unternehmen angebotene Flatrate einzustellen, wenn er dadurch verhindern könne, ein Großhandelsangebot machen zu müssen. Und schließlich reichte der „Rosa Riese“ Klage gegen die Entscheidung ein.
Mittlerweile bietet die Telekom zwar eine Großhandelsflatrate an, doch die Konkurrenten stöhnen über die technische Realisation. Die Provider müssen den Internet-Traffic bei einer von 1600 bundesweiten Verteilerstationen abholen. Der Deutschland-Chef von AOL (Börse Frankfurt: AOL), Uwe Heddendorp, sprach deshalb von einem „Scheinangebot“ (ZDNet berichtete).
ZDNet dokumentiert in einem News Report zum Thema Flatrates über die neuesten Entwicklungen auf dem Flatrate-Markt und rechnet vor, für wen sich der Pauschaltarif lohnt.
Kontakt:
AOL, Tel.: 040/361590
Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3300700
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