Napster-Fans haben am vergangenen Wochenende den Musiktauschservice exzessiv genutzt. Der Grund: Am Montag wird ein US-Bundesgericht darüber entscheiden, ob noch einmal über eine einstweilige Verfügung gegen die MP3-Tauschbörse verhandelt wird. Das könnte das noch-Gratisangebot dazu zwingen, seinen Dienst in der bisherigen Form einzustellen und die Server abzuschalten.
Eine dreiköpfige Jury hat sich drei Monate Zeit genommen, um zu entscheiden ob eine früher gegen Napster verhängte einstweilige Verfügung ausgesetzt bleibt. In der Zwischenzeit durfte Napster seine Services ungehindert anbieten (ZDNet berichtete). Geklagt hatten Warner Music, Universal Music, Sony Music und EMI. BMG hat die Front verlassen, da sich die Mutter Bertelsmann mittlerweile bei Napster eingekauft hat. Außer dem BMG-Katalog werden ab Sommer auch Songs von Edel und TVT Records gegen Gebühr zu hören sein.
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Dazu trägt unter der Infostealer Lumma-Stealer bei. Hierzulande dominiert der Infostealer Formbook die Malware-Landschaft.