Die deutsche Plattenindustrie hat das Urteil zur Musiktauschbörse Napster als „Sieg für alle Musikschaffenden“ begrüßt. Auch Napster dürfe sich „nicht über die Rechte der Urheber hinwegsetzen“, erklärte der Chef der deutschen Landesgruppe des Phono-Weltverbandes IFPI, Wolf Gramatke, am Dienstag in Hamburg.
„Das geistige Eigentum von Künstlern ist zu schützen und darf ohne Zustimmung nicht öffentlich im Internet angeboten werden“, betonte Gramatke.
Wie gestern Abend im „Newsflash“ von ZDNet berichtet, hat die dreiköpfige Richterriege des 9th U.S. Circuit Court of Appeals in San Francisco das Verfahren gegen die Musiktauschbörse Napster an ein rangniedrigeres Gericht zurückverwiesen. Damit kann der Dienst zumindest bis zur nächsten Gerichtsinstanz am Netz bleiben. Weiterhin drohen dem Unternehmen aber Schadenersatzzahlungen an die Musikindustrie in Millionenhöhe.
Die Jury hat sich drei Monate Zeit genommen, um über die früher gegen Napster verhängte einstweilige Verfügung zu entscheiden. In der Zwischenzeit durfte Napster seine Services ungehindert anbieten (ZDNet berichtete). Das darf die Firma auch weiterhin, obwohl die Richter Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Dienstes äußerten. Grundsätzlich gehe man davon aus, dass viele Anwender Napster illegal zum Kopieren von urheberrechtlich geschützter Musik verwendeten.
Laut einer internen Umfrage des neuen Napster-Besitzers Bertelsmann unter 25.000 Anwendern des Tauschservices haben sich 70 Prozent bereit erklärt, für Napster eine monatliche Abo-Gebühr zu zahlen. Eine Umfrage von ZDNet ergab allerdings ein deutlich anderes Resultat.
ZDNet bietet die neuste Napster 2.0 Beta 9-Version zum Download an. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt.
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