Im Streit um unerwünschte Werbe-E-Mails hat die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) offenbar klein beigegeben: Ihre Tochterfirma T-Online (Börse Frankfurt: TOI) sagte zu, in Zukunft nur noch dann die so genannten „Junk-E-Mails“ zu verschicken, wenn der Empfänger „der jeweiligen Sendung zugestimmt hat oder sein Einverständnis vermutet werden kann“.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München. Nach Angaben des Magazins „Stern“ verpflichtete sich T-Online vor dem Gericht, dem klagenden Anwalt Olaf Jansen keine Werbe-Mails mehr zu schicken. (Aktenzeichen 8 U 4220/00).
Ungewollte Werbe-E-Mails, so genannte Spam, kosten Internet-Nutzer nach einer Studie der Europäischen Kommission weltweit jährlich zehn Milliarden Euro (19,6 Milliarden Mark). Diese Zahl resultiert nach Angaben der Nachrichtenagentur AFP aus der Online-Zeit, die Computerbesitzer damit verbringen, die so unerwünschten Mails aus dem Netz auf ihren Computer zu laden.
Im letzten Sommer hatte das Europäische Parlament in dritter Lesung die E-Commerce-Richtlinie verabschiedet (ZDNet berichtete). Die Regelungen für Spam und die Haftung von Providern für illegale Inhalte gelten als außerordentlich liberal. Binnen achtzehn Monaten soll damit in ganz Europa eine einheitliche Rechtslage herrschen.
Das EU-Parlament hat ein E-Commerce-Gesetz auf den Weg gebracht, nach dem Werbemails nur noch dann legal sein sollen, wenn sie explizit als solche gekennzeichnet sind. Allerdings dürften die Mitgliedsstaaten sogenannte „Opt-In-Systeme“ benutzen, wodurch sie den Umgang mit den unerwünschten Mails so handhaben können, wie sie wollen, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Weitere Inhalte des neuen Gesetzes: Online-Dienste sollen nur für „Cashing“ und „Hosting“ verantwortlich sein. Dass sie auch dann haften, wenn eine Sperrung von fraglichen Inhalten „technisch möglich“ und „zumutbar“ ist, wie es im deutschen Teledienste-Gesetz steht, sieht das EU-Gesetz nicht vor.
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