Die rot-grüne Bundesregierung hat erste Teile eines rechtlichen Rahmens für die Internet-Wirtschaft vorgelegt und ist umgehend auf die Ablehnung der Industrie gestoßen. Wirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) und Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) stellten bei der Vorlage des am Mittwoch vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfes dieVorreiterrolle Deutschlands in der Europäischen Union heraus. Für in Deutschland niedergelassene Diensteanbieter soll demnach mit dem so genannten Herkunftslandsprinzip künftig allein deutsches Recht gelten, auch wenn sie die Dienste „anderswo in Europa anbieten oder erbringen“.
Das geplante Gesetz solle noch vor der Sommerpause in Kraft treten, betonten Müller und Däubler-Gmelin. Damit bringe Deutschland als eines der ersten Länder die Umsetzung der von der EU verabschiedeten E-Commerce-Richtlinie in die parlamentarischen Beratungen ein. Müller sagte, durch das Vorhaben würden die Dynamik der Internet-Wirtschaft unterstützt und gleichzeitig die Verbraucher auch bei Geschäften über das weltweite Datennetz geschützt. Die Wirtschaft werde dazu mit einer Selbstkontrolle beitragen, etwa über Gütesiegel, Verhaltenskodizes und Verfahren zur alternativen Streitschlichtung.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) erklärte, die Unternehmen seien enttäuscht. Die erhofften Vereinfachungen blieben wegen komplizierter Ausnahmeregelungen aus, monierte BDI-Hauptgeschäftsführer Ludolf von Wartenberg.
Wartenberg bemängelte, die Gesetzesnovelle bringe den Unternehmen „nicht die erforderliche Rechtsklarheit und -sicherheit“. Mit den möglichen Einschränkungen des Herkunftslandsprinzips werde die Nutzung der neuen Kommunikationsmittel unnötig erschwert. Unternehmer dürften nicht erst nachträglich durch die Gerichte erfahren, welche der 15 EU-Rechtsordnungen greife, betonte der BDI-Funktionär.
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