Bei der gestrigen mündlichen Berufungsverhandlung zwischen Ulrike Strieder und der Symicron, die vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt wurde, musste die Inhaberin des „Explorer“-Markennamens, vertreten durch ihren Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth eine Niederlage hinnehmen. Das Gericht entschied nach der mündlichen Verhandlung, dass es sich bei der Abmahnung von Strieder um eine Massenabmahnung gehandelt hat, die so nicht erlaubt ist.
Ulrike Strieder hatte auf ihrer privaten Homepage den „FTP-Explorer“ zum kostenlosen Download angeboten, den sie sich von einer Zeitschriften-CD besorgt hatte. Nach einer Abmahnung durch Gravenreuth verzichtete Strieder zwar darauf, das Programm weiterhin zu offerieren und unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Sie weigerte sich aber, die Kosten für den juristischen Vorgang zu übernehmen.
In der ersten Instanz gewann Symicron. Doch in der mündlichen Berufungsverhandlung beschieden die Richter, dass Massenabmahnungen wie in diesem Fall nicht Sache von Anwälten sei, sondern zur Überlastung der Gerichte führten. Aus juristischer Sicht beleuchtet der Fachdienst Jurawelt die Verhandlung. Über Symicron-Anwalt Gravenreuth gibt es mittlerweile ein eigenes Online-Kompendium.
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