Der Redmonder Softwarekonzern Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) hat das gegen ihn verhängte Zerschlagungsurteil vor dem US-Berufungsgericht als unrechtmäßig angeprangert. Statt im öffentlichen Interesse zu handeln, habe Bundesrichter Thomas Jackson das Unternehmen mit seiner „äußerst drakonischen“ Anordnung abstrafen wollen, argumentierte Microsoft-Anwalt Steven Holley laut der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag bei der mündlichen Verhandlung in Washington.
Die Berufungsrichter hatten zuvor vor allem die Anklagevertreter ins Kreuzverhör genommen. Sie gelten wegen einer Entscheidung in einem früheren Verfahren als Microsoft-freundlich. Holley nannte das Zerschlagungsurteil „eine der kompliziertesten und umfangreichsten Anordnungen“ in der Geschichte des US-Kartellrechts.
Jackson habe sich auf ganzer Linie den Forderungen der klagenden US-Behörden gebeugt, „motiviert von seinem illegitimen Wunsch, Microsoft zu bestrafen“. Der Konzern habe nicht die Gelegenheit bekommen, seine Argumente gegen die Zweiteilung vorzubringen, klagte der Microsoft-Anwalt.
Jackson hatte Microsoft im vergangenen April wegen Monopolmissbrauchs verurteilt und im Juni die Zweiteilung angeordnet. Seiner Ansicht nach nutzte der Konzern die Monopolstellung seines Betriebssystems Windows, um sein Internet-Browser Explorer auf dem Markt durchzusetzen und dadurch das konkurrierende Produkt der Firma Netscape zu verdrängen.
Die Berufungsrichter untersuchten zwar das Verhalten von Microsoft im Konkurrenzkampf gegen Netscape. Weitaus schärfere Fragen stellten sie jedoch den Vertretern der US-Kartellbehörde. Der Vorsitzende Richter Harry Edwards erklärte, die von Jackson festgestellten Fakten seien „kein Evangelium“. 1998 hatte die Berufungskammer dem Softwarekonzern erlaubt, seinen Browser Explorer in sein Betriebssystem zu integrieren.
Die zweitägige Anhörung vor dem Berufungsgericht war womöglich die letzte Runde des Prozesses. Fachleute gehen davon aus, dass sich die US-Kartellbehörden und Microsoft im Anschluss an das Berufungsverfahren um eine außergerichtliche Einigung bemühen werden.
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