Die Denic verweist in ihrer jüngsten Veröffentlichung auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, durch die sie ihre Rechtsauffassung hinsichtlich der Domain-Registrierungen bestätigt sieht. Ausgangspunkt war die Domain „kurt-biedenkopf.de“. Der sächsische Ministerpräsident gleichen Namens wollte diese URL von vorneherein für die öffentliche Registrierung sperren lassen. Das Dresdner Gericht hatte sich dieser Ansicht aber nicht angeschlossen.
Die Denic muss also eingehende Registrierungswünsche nicht auf eventuelle Rechtsverletzungen prüfen. Die Verantwortung dafür liegt beim Domain-Anmelder. Deshalb sollte sich dieser genau erkundigen, ob er mit der Wunsch-URL die Rechte von Dritten verletzt. Das Dresdner Urteil ist nach dem Fall „ambiente.de“, der vor dem OLG Frankfurt entschieden wurde, der zweite Casus, bei dem ein Gericht dem deutschen Network Information Center (Denic) recht gibt.
Kontakt:
Denic, Tel.: 01802/336420
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