Die kostenlose Musiktauschbörse Napster hat am Freitag mit der Ankündigung weitreichender Zugeständnisse versucht, ihre Stilllegung zu verhindern. Am Wochenende würden Filter auf der Website installiert, um das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Stücken zu verhindern, sagte Napster-Anwalt David Boies bei einer gerichtlichen Anhörung in San Francisco. US-Bundesrichterin Marilyn Hall Patel machte deutlich, dass die Tauschbörse wegen Copyright-Verstößen mit einer einstweiligen Verfügung rechnen muss. Die Anhörung endete nach zweieinhalb Stunden, ohne dass die Richterin sofort eine Entscheidung verkündete.
Laut Boies arbeiteten Napster-Programmierer in den vergangenen zweieinhalb Wochen rund um die Uhr, um das Filtersystem betriebsfertig zu machen. Den Napster-Verantwortlichen sei spätestens seit dem Berufungsspruch klar, dass sie selbst dafür sorgen müssten, Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Das US-Berufungsgericht hatte am 12. Februar erklärt, die Tauschbörse dürfe prinzipiell keine geschützten Musiktitel mehr gratis im Internet vermitteln.
Zugleich hatte es eine erste einstweilige Verfügung der Bundesrichterin vom Juli als zu allgemein formuliert beanstandet. Über die Website von Napster können Musikstücke mit einer speziellen Software im Internet aufgespürt und gratis heruntergeladen werden. Künstler und Plattenlabels sehen dadurch ihre Rechte verletzt. Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung führten nach Angaben beider Seiten bisher zu nichts. Der deutsche Bertelsmann-Konzern plant, Napster im Sommer in ein kostenpflichtiges Angebot umzubauen. Andere Musikkonzerne wie Sony wollen bisher jedoch nicht mit der Tauschbörse zusammenarbeiten.
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