Die Musiktauschbörse Napster will das kostenlose Kopieren von urheberrechtlich geschützten Musikstücken über ihre Website innerhalb von drei Tagen unterbinden. Napster reagiert damit auf die einstweilige Verfügung, die gestern abend eine Bundesrichterin im amerikanischen San Francisco erließ. Das kalifornische Gericht sprach eine abgewandelte Version der einstweiligen Verfügung vom vergangenen Juli aus, die wegen zu allgemeiner Formulierung vom Berufungsgericht beanstandet worden war.
Somit soll Napster binnen fünf Tagen im Detail erklären, was die Tauschbörse tun will, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu verhindern. Am Freitag hatte die Firma angekündigt, Filter zu installieren, um das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Stücken zu unterbinden.
Napster werde gleichzeitig weiter nach einer einvernehmlichen Lösung mit den Plattenfirmen suchen, sagte Napster-Chef Hank Barry als Reaktion auf die richterliche Verfügung. In Vorbereitung sei ein Angebot für Abonnenten, so dass Künstler und Komponisten Tantiemen erhalten würden.
Über die Website von Napster können Musikstücke mit einer speziellen Software aufgespürt und gratis heruntergeladen werden. Künstler und Plattenlabels sehen dadurch ihre Rechte verletzt. Napster sei aber nicht „an sich illegal“, das habe das Urteil des Bundesgerichts bestätigt, betonte Barry.
Der deutsche Bertelsmann-Konzern plant, Napster im Sommer in ein kostenpflichtiges Angebot umzubauen. Andere Musikkonzerne wie Sony wollen bisher jedoch nicht mit der Tauschbörse zusammenarbeiten.
ZDNet bietet den Napster für Windows zum Download an. Eine Version für Linux steht unter fileforum.efront.com/… zum kostenlosen Download bereit. Darüber hinaus hat ZDNet ein Napster-Special erstellt. Wissenswertes rund um das Format bietet ein MP3-Special.
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