Napster hat am Dienstag seine Kooperation mit Gracenote bekannt gegeben, um mit Hilfe des Musikerkennungs-Services die vom Gericht angeordnete Filterung von urheberrechtlich geschützten MP3s bewerkstelligen zu können. Eine Gerichtsanordnung zwingt Napster, drei Tage nach Erhalt einer Liste von Liedern mit Copyright von den Plattenfirmen das Tauschen der erwähnten Songs zu unterbinden. Laut Napster loten die beiden Firmen bereits seit Monaten eine mögliche Partnerschaft aus. Weitere Details zu dem Deal wollte Napster-Boss Hank Barry aber nicht bekannt geben.
Napster benutzt momentan einen Filterprozess, der untersucht, ob im Dateinamen die Angaben zu Interpret und Titel übereinstimmen. Finden sich allerdings Tippfehler in den betroffenen Songnamen, hat die Software aktuell noch Lücken. So benannten zahlreiche User ihre Lieder einfach um, beispielsweise von „Unforgiven“ in „Un4given“, um den Tauschstopp zum umgehen. Der Vorsitzende von Gracenote, David Hyman, sagte, sein Unternehmen arbeite gerade an einer Liste für Napster, die auch solche Variationen abdecken soll.
Laut Hyman wird Gracenote dazu unter anderem auf die Datenbank seiner Tochter CDDB zurückgreifen, die die Time-Codes von CD-Tracks zur Identifizierung von Liedern heranzieht. Diese wird bisher hauptsächlich von PC-Usern verwendet, die CDs in MP3s kodieren. So kann anhand des Time-Codes dem User der echte Name des Liedes angezeigt werden. Angeblich sind Informationen zu neun Millionen Songs und 850.000 Alben im CDDB-Archiv gespeichert. Hyman sagte, CDDB habe zwar keine originäre Verwendung für die Vertipper und Namensänderungen, werde die gefundenen Abwandlungen aber trotzdem speichern.
Napsters Chef Barry sagte am Dienstag (Ortszeit), mit der Umsetzung des Filterprozesses am Mittwoch (Ortsezeit) sei Napster nicht tot. Der Betrieb soll trotz der Einschränkungen so gut wie möglich weitergehen.
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