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NS-Zwangsarbeit: Rechtssicherheit für Schweizer Firmen

Ein New Yorker Richter hat im Internet eine Liste von 27 Schweizer Firmen veröffentlicht, denen er Rechtssicherheit gegen Sammelklagen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter garantiert. Die Firmen erfüllten alle Bedingungen eines Entschädigungs-Abkommens vom vergangenen Sommer, heißt es in der 32-seitigen Entscheidung, die Richter Edward Korman auf einerInternet-Seite des Bundesgerichts von Brooklyn veröffentlichte.

Alle ehemaligen Zwangsarbeiter der Unternehmen hätten nach dem Abkommen das Recht auf Entschädigung. Unter den 27 Firmen finden sich auch Großunternehmen wie der Nahrungsmittel-Gigant Nestlé, der schwedisch-schweizerische Industriekonzern Asea Brown Boveri (ABB) und die Frachtfirma Danzas. Auf der Internet-Seite sind sämtliche Filialen der Unternehmen aufgeführt, auch solche in Deutschland.

ZDNet.de Redaktion

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