Drei Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (Breko) haben zusammen mit anderen Anbietern eine Sammelklage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. EWETEL mit Sitz in Oldenburg, ISIS, Düsseldorf, und Netcologne, Köln, wandten sich damit gegen die Entscheidung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Regtp) zur letzten Meile.
Am 30. März hatte die Behörde neue Preise für die Miete der Teilnehmeranschlussleitung der Telekom festgesetzt (ZDNet berichtete). „Die Klage ist eine logische Konsequenz aus der kraftlosen Entscheidung des Regulierers. Er hat sich nicht getraut“, moniert Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann. Die von der Regtp vor einem Monat beschlossene Absenkung der Preise um rund fünf Prozent greife viel zu kurz und stelle keine wirkliche Entlastung für die Wettbewerber der Telekom dar.
Gleichzeitig hofft Lüddemann auf eine zügigere Bearbeitung durch das Gericht als im letzten Fall. Die Klage aus dem Frühjahr 1999 zum damaligen Beschluss der Regulierungsbehörde zur Teilnehmeranschlussleitung wartet immer noch auf ihre Entscheidung. Laut Breko im wesentlichen deshalb, weil bis heute noch nicht einmal die notwendigen Geschäftsunterlagen der Telekom zur Verfügung stehen. Lüddemann: „Hier ist das Bundeswirtschaftsministerium gefordert. Es hat die Pflicht, die Einsichtnahme zu ermöglichen.“ Die Ankündigung der Telekom, ihrerseits mit einer Klage vor Gericht zu ziehen, natürlich mit entgegengesetztem Ziel, quittiert Lüddemann mit Gelassenheit: „Die Gerichte werden nicht regulieren, sondern Recht sprechen.“
Breko hatte im Vorfeld der Regulierungsentscheidung die maximale Höhe der Teilnehmeranschlussmiete auf 17,80 Mark taxiert. Die Differenz zum genehmigten Entgelt von 24,40 Mark sei um so verwunderlicher, als Breko und Regtp mit demselben wissenschaftlichen Modell gerechnet hätten. Entscheidender als die monatliche Belastung sei allerdings jene durch die Einmalentgelte bei Anschlussbereitstellung und -kündigung. Hier entschied die Regtp, dass bei Bereitstellung wenigstens 181 Mark statt wie bisher mindestens 192 Mark und bei Kündigung 74 Mark statt 108 Mark gezahlt werden müssen. Lüddemann: „Auch bei den Einmalentgelten gibt es also keine wirkliche Entlastung unserer Mitglieder. Es wird sich für viele weiterhin nicht lohnen, Privatkunden anzuschließen.“
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