Wie berichtet hat die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Vorstände von Intershop (Börse Frankfurt: ISH) eingeleitet. Nun bezog das Unternehmen Stellung.
Zunächst, so Intershop, sei der Inhalt der Strafanzeigen oder Einzelheiten der darin erhobenen Vorwürfe bislang unbekannt. Insofern könne das Unternehmen derzeit keine konkrete Stellung beziehen. Nichtsdestoweniger weise man „grundsätzlich“ alle auf den Paragraph 88 des Börsengesetzes („Kursmanipulation durch vorsätzliche Falschinformation“) fußenden Vorwürfe zurück. Der Vorstand habe seit mehr als zwölf Monaten keine Aktien der Intershop Communications AG veräußert.
Zudem lägen der Staatsanwaltschaft Hamburg keine Hinweise auf ein strafbares Handeln der Vorstände Stephan Schambach und Wilfried Beeck vor. Die Staatsanwaltschaft sei vielmehr dazu verpflichtet, nach dem Eingang von Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Und schließlich seien Berichte, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) stehe kurz vor dem Abschluss von Ermittlungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Ad-hoc-Veröffentlichung gemäss dem Paragraph 15 WpHG durch Intershop, „falsch“. „Kurzfristig“ sei mit einer solchen Bußgeldverhängung nicht zu rechnen.
Kontakt: Intershop, Tel.: 040/237090 (günstigsten Tarif anzeigen)
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