Im Streit um die Gebühren für die Nutzung ihres Netzes durch die Konkurrenz hat die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) einen wichtigen Etappensieg errungen. Wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Freitag mitteilte, muss die Telekom ihrem Konkurrenten Arcor ihre Netze zunächst nicht zu den im vergangenen Jahr von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) angeordneten niedrigeren Preisen anbieten.
Ursprünglich hätte das neue Preismodell ab Juni für alle Wettbewerber gelten sollen. (ZDNet berichtete). In dem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht ging es zunächst um die Frage, ob die Telekom während des laufenden Rechtsstreits mit Arcor das neue Preismodell bereits anwenden muss. Die Telekom hatte beim Verwaltungsgericht Köln eine aufschiebende Wirkung erwirkt.
Dies war von Arcor und der Regulierungsbehörde in der nächsten Instanz angefochten worden. Die Münsteraner Richter erklärten nun, die aufschiebende Wirkung der Telekom-Klage sei anzuordnen, „weil die angefochtene Zusammenschaltungsanordnung voraussichtlich rechtswidrig sei“. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht mehr anfechtbar. Einen Termin für die Hauptverhandlung ist den Angaben zufolge „noch nicht abzusehen“.
Die Regulierungsbehörde hatte Anfang September ihr neues Preismodell für die Zusammenschaltung der Telefonfestnetze von Telekom und deren Konkurrenten vorgelegt. Die so genannten Interconnection-Gebühren, die private Telefonfirmen für die Mitnutzung des Telekom-Netzes zahlen müssen, sollten demnach ab 1. Juni nicht mehr entfernungsabhängig erhoben, sondern an der Zahl der beanspruchten Vermittlungspunkte bemessen werden.
Profitiert von der Neuberechnung hätten deshalb vor allem größere Telekom-Konkurrenten, die selbst bereits über ein dichteres Netz in Deutschland verfügen und eher wenige Verbindungsknoten der Telekom nutzen müssen. Kleinere hätten dagegen voraussichtlich sogar mehr zahlen müssen.
Kontakt: Deutsche Telekom, Tel.: 0800/3301000
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