Wegen Bedenken zur Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen hat der Bundesrat am Freitag den Vermittlungsausschuss angerufen. Das Gremium muss sich jetzt mit der Frage beschäftigen, wann über das Internet verschickte Dokumente eine elektronische Unterschrift brauchen und wann nicht.
An der grundsätzlichen Zustimmung des Bundesrates zur Einführung der elektronischen Signatur und der Schaffung von notwendigen Zertifizierungstellen für die digitalen Unterschriften, die er bereits im März gegeben hatte, ändert dies aber nichts. Der Gesetzentwurf zur Anpassung von Rechtsvorschriften an die neue Rechtslage sieht vor, dass künftig Dokumente in schriftlicher Form nicht mehr nur auf Papier, sondern auch übers Internet versandt gültig sind. Dabei wird diese Schriftform für den elektronischen Verkehr in zwei Typen unterteilt: die „elektronische Form“, die eine digitale Signatur benötigt, und die „Textform“ die auch ohne Signatur gültig ist.
Im normalen Schriftverkehr gibt es diese Art der unterschriftslosen Mitteilung bereits bei Mahnbescheiden von Behörden. Die Mehrheit des Bundesrates befürchtet, dass die Einführung signaturloser elektronischer Dokumente später Auslegungsschwierigkeiten vor Gericht bringen könnte. Unter anderem für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen viele Vorteile, weil die Kunden ihre Geschäfte im Internet abwickeln können.
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