Das neue Gesetz über die digitale Signatur ist heute in Kraft getreten. Damit werde ab sofort der europaweite Einsatz elektronischer Unterschriften möglich, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Das neue Gesetz schafft in Deutschland zunächst die Rahmenbedingungen, unter denen elektronische Unterschriften von Zertifizierungsstellen ausgegeben werden können. Es soll vor allem den E-Commerce sicherer machen und damit beleben. In einem weiteren Schritt müssen noch Gesetze und Verordnungen an die neue Rechtslage angepasst werden.
Bundeswirtschaftsminister Werner Müller (parteilos) zeigte sich zuversichtlich, dass die Neufassung der digitalen Signatur dem Informations- und Kommunikationsmarkt „in Zukunft noch stärker beleben wird“. Offen ist derzeit noch die Frage, wann über das Internet verschickte Dokumente eine elektronische Unterschrift brauchen und wann nicht. Hier hatte der Bundesrat Bedenken an der bisherigen Vorlage angemeldet und diese in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Unter anderem für Banken und öffentliche Verwaltung bringen elektronische Signaturen viele Vorteile, weil die Kunden ihre Geschäfte im Internet abwickeln können. Dadurch kann in den Filialen und auch in Rathäusern Personal gespart werden. Im Herbst wollen deshalb die führenden Privatbanken in Deutschland millionenfach EC-Karten mit elektronischen Signaturen an die Kunden ausgeben und dem bislang weitgehend ungenutzten Verschlüsselungsverfahren damit zum Durchbruch verhelfen.
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