Der Datenschutz, das Briefgeheimnis und das Recht auf Privatsphäre spielen in den USA keine vergleichbare Rolle wie in Deutschland: Der Gang ins Internet sowie die Inhalte und Adressaten von E-Mails werden dort bei rund einem Drittel aller Angestellten von der Unternehmensleitung mitprotokolliert. Das haben Untersuchungen der New Yorker Consulting-Firma American Management Association (AMA) ergeben.
„Genauso wie die Arbeit automatisiert wurde, sind auch die Überwachungsprozesse automatisiert worden“, berichtete AMA-Chef Eric Greenberg. Sogar die Mobiltelefone der Aussendienstmitarbeiter würden mittlerweile abgehört.
In Deutschland streiten derzeit die Experten über das Recht auf Anonymität im Internet. So leiten etwa die Datenschutzbeauftragten der Länder und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz die Existenz eines solchen Rechts aus dem im Artikel 10 des Grundgesetzes festgeschriebenen Post- und Fernmeldegeheimnis und weiteren gesetzlichen Vorgaben in verschiedenen Datenschutzgesetzen ab. Von einigen Verfassungsrechtlern wird gar ein Grundrecht auf Anonymität aus dem Grundgesetz interpretiert.
Allerdings mehren sich in letzter Zeit die Stimmen derer, die sich gegen ein solches Recht aussprechen. Im Zuge der Diskussionen um Kinderpornographie und Rechtsradikalismus im Internet wird gar ein Verbot der Anonymität im Internet gefordert. Dies könnte auch Auswirkungen auf deutsche Firmen und ihre Mitarbeiter haben: Anders als bislang könnten das Fernmeldegeheimnis und der Datenschutz aufgehoben und das Mitlesen von Mails und das Protokollieren der Internet-Nutzung durch Arbeitgeber erlaubt werden. Aktuell ist das Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber laut Datenschutzgesetz verboten.
Die Datenschutzbeauftragten der deutschen Länder mahnen aber bereits seit Jahren eine stikte Einhaltung des Datenschutzes auch im Internet an. Gerade jetzt versuchten die Innenministern aus Bund und Ländern amerikanische Verhältnisse herbeizuführen: Mit Ausnahme des Thüringer Kollegen haben die Datenschutzbeauftragten bereits zum Ende des vergangenen Jahres eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht und darin davor gewarnt, „den Providern und Betreibern von Servern eine Protokollierungspflicht hinsichtlich der IP-Adresse und des Nutzungszeitraumes sowie eine angemessene Aufbewahrungszeit der Daten“ zum Zweck der Strafverfolgung vorzuschreiben.
Die deutschen Datenschützer erklären, dass die Speicherung personenbezogener Daten nicht zu einer Rundumbeobachtung der Bürger führen darf. Belegt wird dies durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Mit der von den Innenministern angestrebten Regelung, so die Datenschützer, würde diese Rundumbeobachtung jedoch Realität. Zudem stehe der Vorschlag im Gegensatz zur Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes, das die Entwicklung und den Einsatz von technischen Verfahren vorsieht, die mit einem Minimum an personenbezogener Datenverarbeitung betrieben werden können.
Die Datenschützer vergleichen die Forderung der Innenminister mit der Pflicht der Post, sämtliche Absender- und Empfängerangaben im Briefverkehr zu speichern und für die Sicherheitsbehörden bereit zu halten, für den Fall, dass eine der gespeicherten Personen in ein Verbrechen verwickelt ist.
In einer von den Datenschützern verbreiteten Erklärung heißt es: „Allen Bürgerinnen und Bürgern muss auch zukünftig eine unbeobachtete Nutzung des Internet möglich sein“. Wer im Internet surft, hinterlässt bekanntlich durch seine Internet-Protokoll-Nummer (IP-Nummer), die jeden in Verbindung zum Internet stehenden Computer eindeutig identifiziert, Spuren. Ein Forscherteam um Hannes Federrath hat jedoch ein Programm entwickelt, das jeden Surfergang anonymisiert. Die „Tarnkappe für das Internet“ namens Java Anon Proxy ist als Testversion als kostenloses Download-Programm erhältlich. Der Proxy ist im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Projekts „Anonymität im Internet“ entstanden und wird zusammen mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein durchgeführt.
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