Yahoo (Börse Frankfurt: YHO) hat einen Teilsieg bei seinem Versuch errungen, das im vergangenen Jahr von einem französischen Gericht erlassene Verbot von Nazi-Memorabilia in seinen Auktionsräumen auszuhebeln (ZDNet berichtete). In den USA, wo der Online-Dienst seinen Haupt-Firmensitz hat, ist es nicht illegal, solche Artikel zum Verkauf anzubieten.
Das französische Gericht hatte Yahoo unter Androhung einer Strafe von 14.000 Dollar täglich dazu gezwungen, die Angebote von seiner Versteigerungs-Site zu nehmen. Daraufhin war der Online-Dienst vor ein US-Bundesgericht gezogen, um die französischen Gesetze für in den Vereinigten Staaten unanwendbar erklären zu lassen. Am vergangenen Donnerstag hatte der zuständige Bundesrichter den Antrag einer französischen Menschenrechtsorganisation abgelehnt, die Anklage zu verwerfen.
Das Urteil von San Jose hat nun den Weg für ein US-Gericht freigemacht. Dieses soll klären, ob Yahoo Angebote auf seinen Server lassen kann, die für die Bürger anderer Staaten illegal oder geschmacklos erscheinen. Das Unternehmen sagte in einer Stellungnahme, man habe zwar die strittigen Posten von der Website entfernt, wolle aber eine Grundsatzentscheidung. So soll es nach Angaben von Yahoo ausländischen Staaten in Zukunft nicht mehr möglich sein, einem US-Unternehmen Vorschriften über seine Inhalte zu machen.
Yahoos PR-Manager Scott Morris sieht sich auf einem Kreuzzug für die Informationsfreiheit im Internet: „Dieser Fall dreht sich nicht nur um Yahoo“, so der Manager. „Es gibt Auswirkungen auf jeden, der sich im Internet aufhält.“ Als Beispiel führte Morris an, man könnte von Yahoo bei einer Niederlage beim noch ausstehenden Gerichtsverfahren verlangen, sämtliche Inhalte zu blockieren, die in von konservativen Muslimen geführten Staaten illegal sind.
„Wir fürchten, dass das wieder passieren wird, wenn es schon einmal geschehen ist“, sagte Morris. „Länder von überall her könnten kommen und Einschränkungen darüber erwirken, was auf unserer Site zu sehen ist.“ Allerdings will man die Auktions-Site mit Nazi-Memorabilia auch dann nicht wieder eröffnen, falls man das US-Gerichtsverfahren gewinnt.
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