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Urteil zur Urheberrechtsabgabe auf CD-Brenner

Das Landgericht Stuttgart hat heute im Verfahren über Urheberrechtsabgaben für CD-Brenner in erster Instanz eine Teilentscheidung verkündet. Hewlett-Packard (HP; Börse Frankfurt: HWP) wurde aufgefordert, über die Zahl der seit dem 1. Februar 1998 verkauften CD-Brenner Auskunft zu erteilen und pro Gerät Abgaben zu bezahlen. Über die Höhe der Abgabe hat das Gericht noch nicht entschieden. HP lehnt die Entscheidung ab und kündigt Berufung beim Oberlandesgericht Stuttgart an.

HP betonte, dass das alte Urheberrecht zur privaten Vervielfältigung (§§ 53 ff. UrhG) nicht eins zu eins auf die digitale Welt übertragen werden könne. Der deutsche Geschäftsführer Hans-Jochen Lückefett erklärte: „Das Informationszeitalter gibt Urhebern und Rechteinhabern die Möglichkeit, über den Umfang der Nutzung und die Verwertung ihrer Werke selbst zu bestimmen. Diese Entwicklung ist bereits voll im Gange und unumkehrbar. Bei der heute vorgelegten Entscheidung wurde sie nicht berücksichtigt.“

Lückefett weiter: „Wie unvereinbar das System der pauschalen Abgaben mit neuen Abonnement-Modellen im Internet ist, zeigt die unausweichliche Folge: Alle, die neue Angebote nutzen, werden im Ergebnis doppelt zur Kasse gebeten. Sie bezahlen zum Beispiel die Subskriptionsgebühr inklusive dem Recht auf private Vervielfältigung und würden ein weiteres Mal über den Gerätepreis an die Rechteinhaber, vertreten durch die Verwertungsgesellschaften, bezahlen.“

HP gab zu Protokoll, dass das alte System der Pauschalabgaben in der digitalen Welt nicht vor Piraterie schützt. Die EU Direktive zum Copyright im digitalen Zeitalter habe den richtigen Weg vorgezeichnet, indem sie die individuelle Lizenzierung als die zukünftige Verwertungsform favorisiere. Eine nutzungsbezogene Vergütung sei erst dadurch gewährleistet. Online-Initiativen wie von AOL Time Warner (Börse Frankfurt: AOL), Bertelsmann, EMI oder auch Sony (Börse Frankfurt: SON1) und Vivendi zeigten, dass individuelle Verwertungsformen im Bereich des Urheberrechts eingeführt werden.

Im März dieses Jahres hatte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom) sich auf der CeBIT zum wiederholten Male entschieden gegen Pauschalabgaben auf kopierfähige Geräte ausgesprochen. Dazu zählen PCs, CD-Brenner, Scanner und Drucker. Bislang werden pauschale Urheberrechtsgebühren bereits auf Kopier- und Faxgeräte sowie Scanner erhoben. Die Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die VG Wort fordern aber auch eine Abgabe auf PCs und sonstige IT-Geräte wie Drucker, Festplatten und CD-Brenner.

„Dies ist ein untauglicher Versuch der Verwertungsgesellschaften, auf einen unter Dampf fahrenden Zug aufzuspringen und ‚im Handstreich‘ die Kasse zu füllen“, sagte der Vizepräsident des Bitkom, Jörg Menno Harms, auf der CeBIT.

Kontakt:
Hewlett-Packard, Tel.: 07031/140 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

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