Das Verfahren gegen den mutmaßlichen Autor des Kournikova-Virus, Jan de Witt aus dem niederländischen Sneek, wird voraussichtlich am 12. September in der Provinz Friesland beginnen. Im Fall einer Verurteilung drohen de Witt bis zu sechs Monate Haft. Angeklagt ist der 20-Jährige, weil er vorsätzlich Informationen über ein Computer-Netzwerk verbreitet hat, in der Absicht, Schaden zu verursachen.
Zunächst war in Berichten die Rede von bis zu vier Jahren Haftstrafe gewesen. Die niederländischen Behörden gehen aber von einer Höchststrafe von besagten sechs Monaten Haft oder einer Geldstrafe von maximal 43.000 Mark aus. Laut Aussage des leitenden Technologie-Beraters bei Sophos, Graham Cluley, wird der Fall nur vor einem Polizeigericht verhandelt. Nach niederländischem Recht können minder schwere Fälle dort erörtert werden. Der Vorteil für den Delinquenten: Die Höchststrafe wird niedriger angesetzt als bei einer höheren Instanz. „Die Behörden finden wohl nicht, dass das Vergehen wichtig genug für ein hohes Gericht ist“, so Cluley.
De Witt hatte sich im Februar der Polizei gestellt, nachdem er sah, welchen Schaden sein Kournikova-Virus angerichtet hatte. Er soll nach dem Loveletter-Virus der am zweithäufigsten verbreitete Wurm jemals gewesen sein. Antiviren-Experten schätzen, dass die Epidemie Unternehmen weltweit Millionen Mark gekostet hat, weil die Computernetzwerke lahmgelegt wurden.
Bei seinen ersten Aussagen erklärte de Witt, er habe den Virus geschrieben, um die Naivität der Anwender zu demonstrieren (ZDNet berichtete).
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