Der Rat der Europäischen Union hat gestern einem Vorschlag zugestimmt, mit dem einzelne Länder die Erlaubnis erhalten würden, die Überwachungsmöglichkeiten des Telefon- und Datenverkehrs stärker auszudehnen. Die Daten sollen diesen Plänen zufolge bis zu sieben Jahre aufbewahrt und im Bedarfsfall den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorschlag muss noch dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt werden. Dessen Ablehnung gilt aber als so gut wie sicher. Organisationen zum Schutz des Persönlichkeitsrechts und dem Datenschutz haben heftig gegen den Plan protestiert.
Laut der Verordnung sollten alle Verbindungsdaten bezüglich Telefon, E-Mail und Internet von den jeweiligen Service-Providern auf deren Kosten aufbewahrt werden. Der Schritt gilt als Bedrohung der Bürgerrechte. Trotzdem haben sich Staaten wie Großbritannien dafür eingesetzt.
Momentan müssen Internet Service Provider in Großbritannien ihre Log-Files über Jahre hinweg aufbewahren für den Fall, dass sie für ein Verbrechen oder die Rückverfolgung von Spam-Mail oder Rechnungsstreitigkeiten gebraucht werden. Geregelt ist diese Bestimmung im Regulation of Investigatory Powers (RIP)-Gesetz, das nach wie vor heiß umstritten ist.
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