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US-Regierung offen für außergerichtliche Einigung mit Microsoft

Sowohl Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) als auch die Regierung als Anklagevertreter haben die Entscheidung des Kartell-Berufungsgerichts als Sieg für die eigene Seite beansprucht. So hat das Gericht zwar entschieden, dass das Urteil gegen den Konzern aufgehoben wird. Allerdings bestätigten die Richter, dass Microsoft sein Monopol für Betriebssysteme auf illegale Weise erhalten hat.

Das Berufungsgericht des Bezirks Columbia hat deshalb die untergeordnete Instanz angewiesen, eine geeignete Strafe festzulegen. Zudem soll das kontroverse Thema des Bündelns von Betriebssystemen und Anwendungen noch einmal neu verhandelt werden.

Der US-Justizminister John Ashcroft sagte: „Ich freue mich, dass das Gericht Microsoft einstimmig des unrechtmäßigen Verhaltens zum Erhalt seiner dominanten Position bei Betriebssystemen für Computer für schuldig befunden hat. Das ist ein bedeutender Sieg.“

Allerdings gibt es auch positive Aspekte für Microsoft. So steht in dem Urteil, Richter Thomas Penfield Jackson habe „das Verfahren ernsthaft befleckt“. Er darf den Fall kein zweites Mal verhandeln, entschieden seine Kollegen.

Mittlerweile hat die US-Regierung erklärt, sie sei grundsätzlich zu einer außergerichtlichen Einigung mit dem Softwarekonzern bereit. Solange sicher gestellt werde, dass Microsoft seine Verstöße gegen den Wettbewerb nicht wiederhole, sei Washington offen für einen solchen Schritt, sagte ein Verantwortlicher des Justizministeriums als Reaktion auf den Richterspruch vom Donnerstag.

Nach wie vor sei es aber auch möglich, dass eine der drei an dem Verfahren beteiligten Parteien – also die US-Bundesregierung, die 19 Bundesstaaten oder der Konzern selbst – den Fall vor den Obersten Gerichtshof trage.

Der Konzern von Bill Gates setzt auf eine gütliche Einigung. Der Cheftechnologe zeigte sich erleichtert nach der Entscheidung des Berufungsgerichts, wonach der Konzern doch nicht aufgespalten werden soll.

Kontakt: Microsoft, Tel.: 089/31760 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

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