Der Gründer von Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) Bill Gates sagte am Freitag, er stehe einer außergerichtlichen Einigung „sehr offen“ gegenüber. Durch die Aussage erhält der Urteilsspruch eines Berufungsgerichts, die Kartellklage gegen den Konzern an die untergeordnete Instanz zu verweisen, eine ganz neue Bedeutung. Es könnte sich der Anfang vom Ende des Rechtsstreits abzeichnen.
So sagte Gates in diversen Interviews des US-Frühstücksfernsehens, eine Überstrapazierung des Rechtsweges sei für keine der Parteien vorteilhaft. „Microsoft steht der Idee einer außergerichtlichen Einigung sehr offen gegenüber, wie wir es bereits während des gesamten Prozesses waren“, so der Chef-Technologe. „Wenn man bedenkt, welche Ressourcen man für ein exzessives Prozessieren benötigt, glauben wir nicht, dass das für irgendjemanden gut ist. Wir werden sehen, ob das eine Möglichkeit ist“, sagte er in der ABC-Show „Good Morning America“.
In einem Gespräch mit der NBC „Today“-Show merkte er an, das Unternehmen würde sein Bestes geben, um einen Deal mit dem Justizministerium zu erlangen. Dieses hat am Donnerstag angekündigt, erst einmal das Urteil gründlich zu studieren, bevor man sich auf eine weitere Strategie festlegt.
„Wenigstens ist das Verfahren vor Gericht um ein Vielfaches stärker fokussiert“, sagte Gates. Auf die Frage, ob er Befriedigung aus der Tatsache ziehe, dass das Berufungsgericht Richter Jackson gerügt hat, sagte Gates, der Fall habe gezeigt, das „der Prozess nicht so fair war wie man es erwarten hätte können.“ Darüber hinaus erklärte der Firmengründer, das Unternehmen habe sich so wenig wie möglich ablenken lassen: „Für Microsoft war es immer wichtig, den Fokus auf neue Software zu richten und glücklicherweise ist es uns, wie ich finde, gelungen, unsere beste Arbeit während der vergangenen fünf Jahre zu erstellen.“
Die Richter des Berufungsgerichts haben das Urteil am Donnerstag in Teilen für nichtig erklärt und wieder an die untergeordnete Instanz verwiesen. Weiterhin entschieden sie, dass der Fall nicht mehr von Richter Thomas Jackson verhandelt werden darf. Jackson war wegen seiner Microsoft-kritischen Interviews während und nach dem Verfahren mehrfach von Prozessbeobachtern aber vor allem vom beklagten Software-Konzern gerügt worden.
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