Der Deutsche Multimedia Verband (DMMV) hat die von der schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis geforderte Einführung einer Internet-Gebühr für Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten abgelehnt. „Der in der Rundfunkgebühr enthaltene Anteil für Online kommt einer Internetgebühr gleich, die jedoch nur wenige Anbieter begünstigt. So eine Zwangsgebühr ist wettbewerbsverzerrend“ , erklärte der Verbandspräsident Rainer Wiedmann.
Die Frage der Gebührenfinanzierung von Online-Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkgebühren sei politisch umstritten. Knackpunkt sei die Frage der sogenannten „Grundversorgung“, die zum öffentlich-rechtlichen, durch den Rundfunkstaatsvertrag festgelegten und gebührenfinanzierten Auftrag der Sender gehöre, argumentiert der Verband. „Online-Aktivitäten und das Internet gehören nicht ausdrücklich zum Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten“, heißt es in einer Mitteilung des DMMV weiter.
Schleswig-Holsteins Ministerpräsidentin Simonis dagegen schlägt eine Neufassung des Rundfunkstaatsvertrages ab 2005 vor. Ihrer Einschätzung nach gehört das Internet zur Grundversorgung. Sie fordert daher die Einhaltung einer „Gebührengerechtigkeit“ und damit auch eine Gebührenfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Online-Angebote.
„Wenn öffentlich-rechtliche Anstalten jetzt online subventioniert werden sollen, könnten die mit gleichem Recht auch anfangen, Tageszeitungen zu drucken“ so, DMMV-Vizepräsident Alexander Felsenberg. Rundfunkgebühren für ein neues Medium einzuführen bedeute ein Zurückdrehen des Rades um 50 Jahre, so der ‚Geschäftsführer.
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