Abmahnungen wegen mangelnder Datensparsamkeit

Die im Zusammenhang mit den Symicron-Abmahnungen von Günter Freiherr von Gravenreuth bekannt gewordene Site Advograf will auf ihren Seiten eine Anlaufstelle für die Betroffenen einer neuen Abmahn-Welle bieten.

So waren in den vergangenen Tagen nach Angaben der Site-Betreiber vermehrt Briefe an die Anbieter von privaten Sites ergangen, die auch einen Newsletter versenden. Advograf kann nach eigener Aussage 15 Fälle dokumentieren, wo Personen eine Unterlassungserklärung sowie eine Rechnung über 1286,21 Mark Anwaltskosten für die Abmahnung zugestellt wurde. Das Vergehen der Site-Betreiber: Mangelnde Datensparsamkeit.

Im Datenschutz existiert unter anderem das Prinzip der Datensparsamkeit, wonach nicht mehr Informationen über eine Person erhoben und gespeichert werden sollen als unbedingt notwendigt. Die von der abmahnenden Gesellschaft zum Schutz privater Daten in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten e.V. (GSDI) beauftragte Kanzlei Klingert & Kollegen werfen den Site-Betreibern vor, sie hätten neben der E-Mail-Adresse der Newsletter-Bezieher auch noch weitere Daten wie Wohnort und Name abgefragt. Zudem sollen sie die Abonnenten nicht darauf hingewiesen haben, dass man auch einen Nickname benutzen kann, um anonym zu bleiben.

Die GSDI sieht den Sachverhalt natürlich anders und stellt auf ihrer Site klar, dass man nicht nur die Betreiber privater Web-Präsenzen sondern auch international operierende Konzerne abgemahnt habe. Ziel ihrer Tätigkeit sei nicht so sehr die Gängelung von Einzelnen sondern das Prinzip: „Die kommerzielle Verwertung illegal gewonnener personenbezogener Daten wird seit Jahren praktiziert. Obwohl dieser Missstand von vielen offiziellen Stellen sehr kritisch betrachtet wird, setzen viele Anbieter ihr ungesetzliches Handeln unbehelligt fort.“

Mit ihrer Aktion wollen die Betreiber von Advograf die Kräfte der Abgemahnten bündeln und so in einer konzentrierten Aktion nach Gegenmaßnahmen suchen. Vor allem wollen sie durch eine Dokumentation der bekannten Fälle eine Serienabmahnung nachweisen.

ZDNet.de Redaktion

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