Der New Yorker Bezirksrichter Alvin Hellerstein hat entschieden, dass Nutzer des Smartdownload von Netscape Communications an keinerlei Vertrag gebunden sind, da sie nie einen unterzeichnet hätten. Hellerstein macht damit den Weg frei für eine Klage gegen Netscape wegen ungesetzlicher Überwachung seiner Kunden.
Das Tool Smartdownload wurde zum Herunterladen von Dateien aus dem Netz angeboten. Eine bereits im vergangenen Jahr von einem Fotografen aus New Jersey eingereichte Klage wirft Netscape vor, den File-Transfer zwischen der Site und dem User zu überwachen (ZDNet berichtete). Netscape war einer Klageerhebung bislang entgangen, weil es sich auf von den Anwendern unterzeichnete Nutzungsverträge berief.
Das Gericht befand die „Verträge“ aber für nicht gültig. Den betreffenden Personen wurde während des Downloads lediglich die Aufforderung eingeblendet, die Lizenz zu lesen. Es gab keine Möglichkeit, den Lesevorgang zu bestätigen oder abzulehnen. Laut Hellerstein vermittelte der Smartdownload den Eindruck eines unverfänglichen Gratisangebotes.
AOL (Börse Frankfurt: AOL), Mutter von Netscape Communications, wollte noch keine Stellung zu dem Urteil abgeben.
Wie von ZDNet vor einem Jahr berichtet, hatte die Kanzlei Abbey, Gardy & Squitieri im Namen von Christopher Specht das Bezirksgericht von Süd-New York wegen Verstoß gegen die US-Datenschutzgesetze angerufen. Netscape beziehungsweise AOL wird vorgeworfen, dass sie die Downloads ihrer Kunden mitprotokollieren. Zudem sei es möglich, über einen für jede Version personalisierten Cookie in der Software den User zu identifizieren.
In der Klageschrift wird beschrieben, wie das Smartdownload-Programm heimlich alle Downloads von „.exe“- und „.zip“-Files mitprotokolliert. Specht wirft Netscape weiterhin vor, alle Informationen über die Downloads an den eigenen Server weiterzuleiten. „Netscape benutzt Smartdownload zum schnüffeln“, wurde der Kläger Specht zitiert. „Sie benutzen die Software um an einer Kommunikation teilzuhaben, die sie nichts angeht.“
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