Franz Beckenbauer will der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) gerichtlich verbieten lassen, mit seinem Double zu werben. Das Landgericht Düsseldorf werde am 22. August über Beckenbauers Unterlassungsklage entscheiden, teilte ein Gerichtssprecher mit. Der Streitwert des Verfahrens betrage eine Million Mark.
Auslöser des Rechtsstreits war ein im März 2000 ausgestrahlter TV-Werbespot der Telekom mit einem Double von Beckenbauer, der selbst für den Telekom-Konkurrenten E-Plus wirbt. In dem Telekom-Spot beklagte sich das Double demnach in einem Telefonladen über ausbleibende Anrufe auf seinem Handy. Der Händler erläuterte ihm daraufhin die im Vergleich zur Mobilfunk-Konkurrenz angeblich günstigeren Telekom-Tarife.
Nach Angaben des Justizsprechers erklärte sich die Telekom zwar bereits außergerichtlich zum Verzicht auf den Spot bereit. Beckenbauers Forderung nach einem grundsätzlichen Werbeverbot mit einem Double lehne die Telekom jedoch mit dem Hinweis ab, der einstige Weltklassespieler und heutige Präsident des FC Bayern München sei eine Person der Zeitgeschichte.
Vor der Entscheidung der Düsseldorfer Zivilkammer im Hauptsacheverfahren konnte Beckenbauer den Angaben zufolge bereits einen Teilerfolg verbuchen: Er setzte eine Einstweilige Verfügung gegen die Telekom durch.
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