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Galgenfrist für Napster

Der Musiktauschservice Napster hat bis zum 9. August Zeit, einen notfallmäßigen Einspruch beim Berufungsgericht einzulegen, andernfalls hat er seine Chancen auf ein Comeback endgültig verspielt. Dieses Datum hat das Gericht gestern festgelegt.

Richterin Marilyn Hall Patel hatte vergangene Woche angeordnet hat, dass Napster solange offline bleiben muss, bis 100 Prozent aller kopiergeschützten Lieder dem Tauschprogramm ausgefiltert sind.

Napster kämpft seit Monaten gegen die Klagen zahlreicher Plattenfirmen, die dem Gratisangebot systematische Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Daran änderte zunächst auch die Allianz mit Bertelsmann nicht. Der deutsche Konzern will aus Napster einen kostenpflichtigen Dienst machen.

Richterin Patel hatte Napster bereits zu Jahresbeginn befohlen, urheberrechtlich geschützte Songs ab März zu blocken (ZDNet berichtete). Erst vor zwei Wochen stellte die Musiktauschplattform mit der Fingerprint-Technik ein Erkennungsverfahren vor, das anhand von „Fingerabdrücken“ erkennen soll, um welches Musikstücks es sich handelt.

Die Filter vergleichen dann die Ergebnisse mit einer Datenbank und blockieren verbotene Dateien. Zurzeit wird dadurch jedoch auch manchen absolut harmlosen Liedern von unbekannten Interpreten der Weg zum Publikum verweigert.

Tauschbörsen im Internet erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Längst gibt es nicht mehr nur Napster, der nicht nur kostenpflichtig geworden, sondern auch immer seltener zu erreichen ist. ZDNet hat eine Liste brauchbarer, obendrein kostenloser Alternativen zusammengestellt.

Kontakt:
Bertelsmann , Tel.: 05241/800 (günstigsten Tarif anzeigen)

ZDNet.de Redaktion

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