Erstmals ist die Denic wegen des Inhalts einer von ihr registrierten Web-Site auf Löschung derselben verklagt worden. Das teilte die Genossenschaft heute mit.
Im konkreten Fall hatte sich eine Gruppe von fünf Mitarbeitern eines Geldinstituts über den Inhalt einer zweitweise nicht erreichbaren Web-Site (www.r-e-y.de) geärgert. Sie fühlten sich durch die dort verbreiteten Äußerungen beleidigt. Wie der Justiziar der Denic, Stephan Welzel, gegenüber ZDNet erklärte, verklagten die Betroffenen, darunter zwei ausgebildete Rechtsanwälte, seine Organisation. Das Landgericht Wiesbaden weigerte sich jedoch, eine einstweilige Verfügung gegen die Genossenschaft zu erlassen.
Die Denic argumentierte, dass für sie eine inhaltliche Überprüfung von Web-Seiten gar nicht möglich und auch nicht wünschbar sei. Ihr Aufgabenbereich sei einzig und allein die Verwaltung von Domain-Namen. Laut Welzel können die Prozessgegner noch Rechtsmittel gegen den Beschluss einlegen. Der Besitzer der ursprünglichen Site, betreibt unter seinem Namen Johannes Rey noch eine weitere Domain. Dort veröffentlicht er zahlreiche Behauptungen zur „Märkischen Connection“ ohne jedoch Beweise dafür vorzulegen. Rey war auf Nachfrage von ZDNet bis Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Welzel zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung der Richter: „Es ist abwegig, die Denic für die möglicherweise missbräuchliche Ausnutzung einer an sich wertfreien und nicht rechtsverletzenden Dienstleistung belangen zu wollen. Denn sonst könnte man auch gegen die Deutsche Post klagen oder von der Deutschen Telekom (Börse Frankfurt: DTE) verlangen, einen Telefonanschluss zu sperren, weil in einem Brief oder Telefonat Beleidigungen geäußert werden“, so der Justitziar.
Die Richter beschieden, die Löschung des Domain-Namens sei unerheblich auf eine eventuelle Rechtsverletzung, da die Web-Site durch Eingabe der IP-Adresse oder aufgrund einer eventuellen Verlinkung noch immer erreichbar wäre.
Kontakt:
Denic, Tel.: 01802/336420 (günstigsten Tarif anzeigen)
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