Wie die Anti-Abmahn-Aktivisten von Advograf mitteilen, hat der von Michael Schumacher beauftragte Anwalt Nils Harder den 18-jährigen Michael Stanka abgemahnt und die Herausgabe der Domain „Michas-Formel1-Site“ verlangt. Der Formel 1-Fan betreibt seit einer Praktikumsarbeit vor zwei Jahren unter der Adresse eine Info-Site rund um die Formel 1 unter seinem Spitznamen „Micha“.
Harder erklärte, mit der Domain würden die Namensrechte seines Mandanten verletzt. Er unterstellt Stanka eine unbefugte Nutzung des Namens gemäß Paragraph 12 BGB. Wie Advograf weiter mitteilte, folgert Harder, dass durch einen Banner der Penco Elektronik „fälschlicherweise der Eindruck“ erweckt werde, Schumacher habe „den Betrieb der Web-Site unter der Adresse ‚www.Michas-Formel1-site.de‘ in irgendeiner Weise gestattet.“
Harder sieht das anders: „Ich bin zufällig auf die Site gekommen und für mich war sowohl als Inhaber der Site als auch im Impressum der Page als Betreiber ausschließlich die Penco Elektronik erkennbar. Daher habe ich auch meine Abmahnung an diese Firma geschickt.“ Laut Auskunft von Advograf ist der Patenonkel von Stanka der Geschäftsführer von Penco. Dieser soll die Site zudem finanziell unterstützen, so dass auch Inhalte von Nachrichtenagenturen auf der Page erscheinen.
Rechtsanwalt Harder hatte der Firma Penco nach eigenen Angaben eine Frist gesetzt, die heute Mittag um 12 Uhr abgelaufen ist. Nachdem es allerdings Zustell-Schwierigkeiten gegeben habe, will er noch „ein bis zwei Tage“ abwarten und dann „wie angekündigt gerichtliche Maßnahmen einleiten.“ Einen Streitwert hat Harder noch nicht festgesetzt. Gegenüber ZDNet erklärte er aber, er werde im Fall des Falles diesen Wert nach dem Namensrecht ermitteln, obwohl Michael Schumacher auch zahlreiche Markenrechte an seinem Namen besitze: „Normalerweise werden die Werte an einer solchen Domain immer relativ hoch eingeschätzt, aber im Namensrecht fällt der Streitwert niedriger aus.“
Michael Stanka war bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.
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