Während die Diskussion um die Gesundheitsgefährdung durch Handystrahlen in immer neue Runden geht, scheint die Firma Biomedical bereits die Patentlösung gefunden zu haben. Sie bietet als „Werbegeschenk“ einen „Strahlenschutz für Handys“ an. Das Produkt soll direkt auf den Hörer aufgetragen werden und so die Gesundheit des Benutzers schützen. Kostenpunkt für den Mini-Aufkleber im Kondom-Format: 18,58 Mark.
„Der Strahlenschutz Aufkleber gilt als Neuheit in Europa (in den USA wird er zu 100tausenden im Monat verkauft) und wird auch hierzulande ein Schlager unter den Werbemitteln avancieren“, ist sich die Firma sicher. Es handle sich um ein „Weltpatent mit wissenschaftlichem Nachweis“, Käufer müssten mindestens 5000 Stück bestellen.
Das Bundesamt für Strahlenschutz wollte sich gegenüber ZDNet zu dem „Wundermittel“ nicht äußern: „Zu Produkten dieser Art geben wir generell keine Stellungnahme ab“, erklärte Pressesprecher Dirk Daiber.
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Niemals ohne? „Strahlenschutz“ fürs Handy / Foto: Biomedical |
Der Leiter des Labors „Elektromagnetische Felder“ der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Jochen Glimm, zweifelt an der Wirksamkeit des Wundermittels: „Ein so kleiner Aufkleber wie auf dem Bild der Werbeanzeige auf dem oberen Teil des Gehäuses dürfte vollkommen wirkungslos sein, selbst wenn er aus abschirmendem Material bestünde“, erklärte der Wissenschaftler gegenüber ZDNet. Im übrigen müsse ein Handy strahlen, sonst könne es keine Nachrichtenverbindung zur nächsten Feststation aufbauen. Die Strahlung bei heutigen Handys bleibe jedoch deutlich unter den Grenzwerten.
Würde man die Strahlung wirksam abschirmen oder unterdrücken können, wäre ein Telefonat nicht mehr möglich. Erst recht problematisch sei die Behauptung des Anbieters, dass der Einsatz von Freisprecheinrichtungen per Kabel und Ohrknopf „potenziell eher noch bedenklicher“ sei, da die elektromagnetischen Strahlen direkt über das Ohr in empfindliche Teile unseres Gehirns dringen können. Glimm dazu: „Durch die Freisprecheinrichtung wird das strahlende Element mindestens einen Meter vom Körper entfernt und damit die Energiestromdichte im Freien um etwa den Faktor 2.500 bis 10.000 reduziert.“ Der Antennendraht könnte als Empfangsantenne wieder etwas aufnehmen, insgesamt müsste aber eine deutliche Verminderung der Belastung für den Menschen herauskommen, auch wenn der Draht im Ohr endet.
Das Fazit des Fachmanns: „Selbst bei großzügiger Auslegung der Freiheit von Werbesprüchen dürften die meisten der gemachten Aussagen einer wissenschaftlichen Nachprüfung nicht standhalten. Damit ist dies möglicherweise ein Fall für die Juristen“.
Ähnlich kritisch äußert sich Joachim Dullin von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: „Mein Eindruck von dem angepriesenen ‚Strahlenschild‘ ist, dass möglicherweise der Abstand zwischen dem Handy und dem Kopf des Telefonierenden um ein bis zwei Millimeter vergrößert wird.“ Selbst solche kleinen Abstände könnten die Strahlenbelastung durch das Handy etwas vermindern, so Dullin.
Die gleiche Funktion hätten auch von anderen Anbietern angebotene Strahlenschutzkristalle, die man sich zwischen Handy und Ohr klemmt. „Im Winter könnte es auch eine dicke Pudelmütze tun“, erklärt der Fachmann weiter. Schädlich dürfte das Werbeprodukt nicht sein, man sollte aber auch keine zu großen Erwartungen in dessen Strahlenschutzwirkung setzen oder versuchen, solche zu erwecken.“
Kontakt:
Jochen Glimm, PTB, Tel.: 0531/592-2210 (günstigsten Tarif anzeigen)
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