Verkehrte Welt: Der Münchner Anwalt Günther Freiherr von Gravenreuth vertritt erstmals eine Site, die aus Protest gegen seine eigene Abmahnpraxis ins Netz gestellt wurde: Der Jurist verteidigt nun die Interessen von Advograf.
Die Site wendet sich seit langem gegen den sogenannten „Abmahnwahn“ und hat des öfteren klar Stellung gegen Gravenreuth bezogen. Dieser hatte unter anderem durch die Abmahnwelle in Sachen FTP-Explorer auf sich aufmerksam gemacht.
Zu der ungewöhnlichen Konstellation kam es nach Angaben der Site durch den neuesten prominenten Anwaltsbrief: Michael Schumacher hatte durch einen Juristen dem Betreiber der Site Michas Formel1-Site gerichtliche Schritte angedroht, weil dieser angeblich gegen Namensrechte des inzwischen vierfachen Formel-Eins-Weltmeisters verstoßen habe (ZDNet berichtete).
Nachdem Advograf über den Fall berichtet hatte, bekam auch diese Site Post von Schumachers Anwalt Nils Harder. Der Beitrag verletze Herrn Schumachers Geschäftsehre, da der Eindruck erweckt werde, Schumacher lasse „arme mittellose Schüler“ abmahnen, begründete der Jurist laut Advograf den Schritt.
Gravenreuth hat nun im Auftrag von Advograf die Abmahnung schon aus formellen Gründen zurückgewiesen, da Anwalt Harder „eine Bevollmächtigung für diese Sache weder durch Vorlage einer Vollmacht nachgewiesen noch anwaltschaftlich versichert hat“. Inzwischen wurde eine Unterlassungserklärung gegenüber Schumacher abgegeben.
Für Advograf-Herausgeber Alexander Kleinjung soll sich trotz der Vertretung durch Gravenreuth nichts an der kritischen Berichterstattung ändern: Er verspricht, dass man auch weiter „dem als Serienabmahner bekanntgewordenen Juristen auf die Finger schauen und notfalls auch auf die Finger klopfen werde“.
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