Die Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) muss ihr Ortsnetz für Internet-Anbieter öffnen und dabei den Konkurrenten für Datenübertragung geeignete Frequenzen billiger anbieten. Mit diesem Spruch wies das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster am Donnerstag eine Beschwerde des Konzerns gegen eine Entscheidung der Regulierungsbehörde zurück.
Die Entscheidung ist unanfechtbar. (Az.: 13 B 865/01) Die Bonner Behörde hatte im März entschieden, dass der Ex-Monopolist seine Netze weiter öffnen muss. Damit soll mehr Wettbewerb bei Online-Diensten entstehen. Behördenchef Matthias Kurth forderte, die Telekom soll nun den Wettbewerbern umgehend ein Angebot vorlegen.
Noch vor wenigen Wochen hatte der 13. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster sein Urteil über eine Klage der Telekom gegen das
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