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EU-Kommission eröffnet zusätzliches Verfahren gegen Microsoft

Die Europäische Kommission hat das Softwareunternehmen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) informiert, dass es gegen die europäischen Wettbewerbsregeln verstoßen habe. So habe der Konzern auf rechtswidrige Weise seine beherrschende Stellung im Markt der Betriebssysteme für PCs auf den Markt der einfachen Server-Betriebssysteme erweitert, hieß es in einer Erklärung der EU-Kommission. Sprecher der Behörde waren zunächst auf telefonische Anfrage durch ZDNet nicht erreichbar.

Die Kommission beanstandet darüber hinaus, dass Microsoft sein Produkt Media Player an sein Betriebssystem Windows rechtswidrig gekoppelt habe. Diese Beschwerdepunkte ergänzen eine vorangehende Mitteilung, die dem Unternehmen vor einem Jahr zugestellt wurde. Die schriftliche Beschwerde an das Unternehmen ist ein förmlicher Schritt in den Kartellverfahren der Kommission, der einer endgültigen Entscheidung nicht vorgreift.

Dieses Vorgehen der Kommission ist die Folge einer umfassenden Untersuchung des Microsoft-Betriebssystems Windows 2000, das im Februar 2000 veröffentlicht wurde.

Microsoft hat eine alles beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme und einen großen Anteil am Markt für Server-OS. Die meisten Rechner sind dabei in Netze eingefügt, die von Servern kontrolliert werden, wobei die Interoperabilität die Grundlage für die Rechenvorgänge im Netz bildet.

Um eine andere Server-Software jedoch in die Lage zu versetzen, mit dem vorhandenen Windows-PC- und Server-Umfeld zu kommunizieren, muss die technische Schnittstelleninformation bekannt sein. Ohne diese Informationen hätten alternative Serversoftware-Anbieter keine gleichen Ausgangsbedingungen, da ihnen die Möglichkeit genommen wäre, mit Microsoftprodukten auf rein technischer Grundlage den Wettbewerb aufzunehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Microsoft den Anbietern von alternativen Server-Softwareprodukten wichtige Informationen zur Interoperabilität vorenthalten hat. So habe Microsoft sich entweder geweigert, die technischen Informationen preiszugeben, oder diese diskriminierend und selektiv ausgehändigt.

Schließlich ist die Kommission der Auffassung, dass Microsoft rechtswidrig gehandelt hätte, indem es den Media Player in das Betriebssystem Windows eingebaut hat. Produkte wie der Player werden von mehreren Unternehmen entwickelt und hergestellt. Microsoft koppelte sein Produkt Media Player an Windows. Das sei ein Vertriebsweg, der den Wettbewerbern nicht zur Verfügung stehe, so die Auffassung der EU-Kommission. Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Verbrauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor, zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe, den Media Player zu entfernen.

Real Networks-Sprecherin Sonja Weiss konnte ZDNet gegenüber „noch keine Aussage machen“, da sie selbst noch auf Credits aus der Unternehmenszentrale in den USA warte.

„Servernetze sind das Herz der Web-Zukunft, weshalb alle Anstrengungen gemacht werden müssen, um eine Monopolbildung durch rechtswidrige Praktiken zu verhindern. Die Kommission möchte auch auf dem Markt der Media Player einen unverfälschten Wettbewerb gewährleistet sehen. Diese Produkte sind eine bedeutende Neuerung beim Musikhören und Videoanschauen, die auch eine wichtige Rolle dabei spielen werden, den Inhalt des Internets und des elektronischen Geschäftsverkehrs attraktiver zu gestalten

ZDNet.de Redaktion

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