Was Börsianer und Analysten seit Wochen befürchtet haben, ist am Montag Vormittag eingetreten: Kurz nach zehn Uhr notierte der Nemax 50 erstmals in seiner Geschichte unter der Marke von 1000 Punkten.
Seit März 2000 befindet sich der Topindex des Neuen Marktes im Abwärtstrend. Vor 18 Monaten wurde ein Allzeithoch von über 9600 Punkten erreicht. Wer damals einstieg, hat heute fast 90 Prozent seines Gelds verloren.
Allein in den letzten vier Monaten gab der Leitindex um weitere 50 Prozent nach: Anfang Mai war nach einer kürzeren Ralley die Hoffnung aufgekommen, dass der Index den Abwärtstrend durchbrochen haben könnte. Kurz vor der 2000er-Marke machte das Börsenbarometer jedoch halt und stürzte danach weiter ab.
Schuld am ständigen Verfall sind neben den Insolvenzen der vergangenen Monate auch das schwache Regelwerk. Die Deutsche Börse hat vor wenigen Wochen Besserung angekündigt, um künftig den sogenannten „Pennystocks“, also den Aktien, die unter einem Euro notieren, den Garaus zu machen. Allerdings greifen die neuen Regel erst ab Oktober.
Die neue Regelung, die stark an die Vorgaben der New Yorker Nasdaq erinnert, zieht neben Marktkapitalisierung und Börsenkurs als quantitative Kriterien auch die Insolvenz in die Bewertung mit ein. Mit diesem Schritt soll Profil des Neuen Marktes geschärft werden. Kurz nach Bekanntgabe der neuen Regeln brach der Index erstmals unter die Marke von 1100 und war am frühen Nachmittag nur noch 89 Punkte von der 1000er-Marke entfernt.
„Unternehmen mit geringem Börsenwert und insolvente Firmen sind keine Wachstumswerte“, begründete Vorstandsmitglieds Volker Potthoff den Schritt. Die Grenze für die quantitativen Kriterien liegt bei einem Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und einer Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro. Unterschreitet ein Unternehmen an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen beide Grenzwerte und und tritt in den nächsten drei Monaten keine Besserung auf, schließt die Deutsche Börse das Unternehmen aus dem Neuen Markt aus. Aktuell würden nach diesen Maßstäben fast 30 von über 300 am Neuen Markt notieren Firmen den Index wieder verlassen müssen.
Der Ausschluss erfolgt dann einen Monat nach Bekanntmachung durch die Deutsche Börse. Das qualitative Kriterium Insolvenz greift, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Die Deutsche Börse verpflichtet die Unternehmen, dies unverzüglich zu melden.
Unternehmen, die aus dem Neuen Markt fallen, verlieren nicht die Zulassung zum Börsenhandel, können also im Geregelten Markt oder Freiverkehr weiter gehandelt werden. Die Notierungsaufnahme im Geregelten Markt
muss ein Unternehmen innerhalb von drei Monaten nach Ausschluss aus dem Neuen Markt gemeinsam mit einem zum Börsenhandel zugelassenen Kreditinstitut oder Finanzdienstleister beantragen; für den Freiverkehr soll ein Antrag des Unternehmens reichen.
Kontakt:
Deutsche Börse AG, Tel.: 069/21010 (günstigsten Tarif anzeigen)
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