Mobilcom (Börse Frankfurt: MOB) wird erst im Februar 2002 von der umstrittenen Handy-Deaktivierungsgebühr endgültig Abstand nehmen. Das hat der Pressesprecher des Büdelsdorfer Unternehmens, Torsten Kollande, gegenüber ZDNet bestätigt.
„In unseren Verträgen seit Februar 2000 taucht dieser Extraposten nicht mehr auf“, so Kollande. Kunden, die vorher einen Handyvertrag abgeschlossen haben, wird bei der Kündigung die Gebühr in Höhe von 75 Mark in Rechnung gestellt. Mehrere Gerichte hatten diese jedoch in Frage gestellt. Rechtsanwalt Christian Kotz hatte gestern im Gespräch mit ZDNet Mobilcom-Kunden empfohlen, die Gebühr zu ignorieren und auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts München zu verweisen.
Tauche die Gebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht auf, so sei der Fall glasklar: „Dann muss der Kunde auf keinen Fall zahlen“, so Kotz. Dass in den im Internet abgelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Mobilcom die Sondergebühr nicht erwähnt ist, begründet Mobilcom-Sprecher Kollande damit, dass diese in den neuen Verträgen auch nicht auftauche.
Zuletzt hatte das Landgericht München die Gebühr für nichtens erklärt. Bereits im Februar 1998 hatte das Landgericht Potsdam entschieden, dass eine Deaktivierungsgebühr unzulässig ist. Damals hatte der Verbraucherschutzverein gegen E-Plus geklagt. Die KPN-Tochter hatte ihren Kunden 74,75 Mark für die Deaktivierung des Anschlusses berechnet.
Ein Jahr zuvor hatte allerdings das Oberlandesgericht Schleswig eine Deaktivierungsgebühr von Mobilcom für zulässig erklärt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass es sich um den Betrag handle, den die Firma selbst an die Netzbetreiber D1 und D2 für eine Deaktivierung zahlen müsse. E-Plus betreibt sein Netz dagegen selbst. „Allerdings konnte Mobilcom damals nicht nachweisen, dass D1 und D2 diese Gebühr auch verlangt hatten
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