Wie die Anti-Abmahn-Site Advograf meldete, hat das Landgericht Hannover die umstrittene Domain „Verteidigungsministerium.de“ soeben dem Bund zugesprochen. Unter dieser Domain betreibt ein 19-jähriger Ex-Zivildienstleistender und Azubi zusammen mit Freunden ein Portal rund um die Wehrdienstverweigerung. Nicht lustig fand die Bundesregierung auch den Freemailer, bei dem Adressen wie „Rudolf.Scharping@verteidigungsministerium.de“ möglich waren.
Während sich die Kläger auf das Namensrecht gemäß Paragraph zwölf des BGB beriefen, argumentierte der Anwalt des Beklagten Marian Müller, Günter Freiherr von Gravenreuth, Verteidigungsministerium sei als generischer, also beschreibender, Begriff nicht schutzfähig. Das klagende Ministerium wurde von dem Vorstandsmitglied der Initiative „Freedom for Links“ vertreten. Dieser sah sich teilweise schweren persönlichen Angriffen ausgesetzt, doch seine Vorstandskollegen stärkten ihm später mit einer Stellungnahme den Rücken und verneinten eine Interessenskollision.
Laut Advograf war Müller in einer ersten Stellungnahme nach dem Urteil enttäuscht. Doch da er sich einen weiteren Prozess nicht leisten kann, wird er wohl auf Berufung verzichten und sein Angebot in Zukunft ausschließlich auf seiner Mirror-Site „Verweigerungsministerium.de“ laufen lassen.
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