Die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) darf bei Telefonfirmen keine Lizenzgebühren für künftigen Verwaltungsaufwand erheben. Mit diesem verkündeten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Berlin sind teilweise millionenschere Bescheide unwirksam, die die Bonner Behörde Unternehmen für den Betrieb von Telefonleitungen, Richtfunk und Kabel-Diensten erteilt hatte.
Das oberste deutsche Verwaltungsgericht entschied, dass die Lizenzbescheide nicht vom Telekommunikationsgesetz gedeckt sind. Der Bund hatte sich von den Gebühren einmalige Einnahmen von 216 Millionen Mark (110 Millionen Euro) erhofft. Nicht betroffen sind die milliardenschweren UMTS-Lizenzen für Mobilfunk der dritten Generation sowie Lizenzen für Satelliten-Leitungen.
Betreiber von Kommunikationsnetzen in Deutschland müssen nach dem Telekommunikationsgesetz von 1997 Lizenzgebühren bezahlen. Ursprünglichen Plänen zufolge sollten sich diese Gebühren nach dem wirtschaftlichen Wert der Lizenz richten. Dies wurde aber ebenfalls 1997 durch eine Europa-Richtlinie verboten. Um trotzdem ein hohes Gebührenaufkommen zu erreichen, wurde der Verwaltungsaufwand der kommenden 30 Jahre in die Gebühr eingerechnet. Je nach Fläche und Zahl der abgedeckten Einwohner erhob die Regulierungsbehörde Lizenzgebühren von bis zu drei Millionen Mark für Sprachtelefon-Netze sowie bis zu 10,6 Millionen Mark für Richtfunk und Kabeldienste.
Insgesamt 37 Klagen waren dagegen beim Bundesveraltungsgericht anhängig. In acht Musterfällen erklärten die Berliner Richter die Bescheide nun für nichtig: Nach dem Telekommunikationsgesetz sei die Gebühr an die Lizenz gekoppelt. Weiteren Gebühren für künftigen Verwaltungsaufwand fehle daher die gesetzliche Grundlage. Damit sind die Bescheide insgesamt unwirksam. Bereits gezahlte Gebühren muss die Regulierungsbehörde zurückzahlen. Sie könnte danach allerdings deutlich abgespeckte neue Bescheide erlassen, die nur den Verwaltungsaufwand der Lizenz selbst umfassen (Az.: 6 C 12/00 und andere).
Kontakt: RegTP, Tel.: 0228/149921 (günstigsten Tarif anzeigen)
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