Die Bezirksregierung Düsseldorf hat nach eigenen Angaben als die für Nordrhein-Westfalen zuständige Aufsichtsbehörde Anhörungsschreiben an alle in Nordrhein-Westfalen bekannten Internet- Zugangsanbieter versandt. Damit wurden Verwaltungsverfahren eingeleitet, um gegebenenfalls die zwangsweise Sperrung rechtsextremistischer Internet-Inhalte durchzusetzen.
Die Regierung geht davon aus, dass 90 Prozent der im Internet verfügbaren rechtsextremistischen Inhalte durch ausländische – insbesondere amerikanische – Host-Provider verbreitet werden. Diese seien aber rechtlich nicht zu belangen. Nach dem in Amerika noch herrschenden Verfassungsverständnis sind diese Inhalte von der Meinungsfreiheit geschützt. „Bei dieser Sachlage bleibt mir nichts anderes übrig, als von der gesetzlichen Ermächtigung des Paragraphen 18 Absatz drei des Mediendienste-Staatsvertrag Gebrauch zu machen und die nordrhein-westfälischen Zugangsanbieter zur Sperrung dieser strafbaren Inhalte aufzufordern. Ich hoffe, dass es hier zu einer gütlichen Übereinkunft kommt. Die Alternative bestünde nur im Nichtstun, nämlich der Hinnahme des derzeitigen Zustandes“, so Regierungspräsident Jürgen Büssow (SPD).
Die Möglichkeit hier zu einer Übereinkunft mit den Zugangsvermittlern bietet sich nach Meinung Büssows beispielsweise am 13. November 2001. Für diesen Tag hat er die Zugangsanbieter und weitere Fachleute zu einer mündlichen Anhörung ins Regierungspräsidium eingeladen.
Nazi-Propaganda, das Diskreditieren von Juden und Ausländer, die Verherrlichung von Krieg und Gewalt sowie Geschichtsrevisionismus sind nach dem in allen Bundesländern geltenden Mediendienste-Staatsvertrag unzulässig. Ihre Darstellungen erfüllt die Straftatbestände der Volksverhetzung, der Anleitung zu Straftaten, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, teilweise der Anstiftung zum Mord sowie der Verleumdung und Beleidigung. „Wenn wir davon Kenntnis bekommen, dass das Internet ständig und zunehmend zur Begehung von Straftaten missbraucht wird, müssen wir etwas dagegen tun und dürfen nicht zusehen. Es ist kein unzulässiger Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit der Bürger, wenn im Internet strafbare Inhalte nicht mehr zugänglich sind, die auch durch kein anderes Medium verbreitet werden dürfen. Es kann nicht sein, dass volksverhetzende Darstellungen oder Bombenbauanleitungen in Büchern, Texten oder Filmen zu Recht verboten, aber im Internet verfügbar sind oder schwere strafbare Handlungen akklamiert werden“, ist Büssow (SPD) sich sicher.
Surfer können rechtsextreme Sites per Webformular bei der Initiative „Zusammen gegen Rechts im Internet“ anzeigen.
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