Im Streit zwischen der Musikindustrie und Napster um die Verbreitung von Titeln im Internet hat eine Richterin in San Francisco der Tauschbörse wieder etwas Luft verschafft. Richterin Marilyn Hall Patel entschied, dass es für ein endgültiges Urteil noch zu früh sei.
Sie wies damit das Verlangen der Musikindustrie nach einer schnellen Verurteilung von Napster wegen Verstoßes gegen die Urheberrechte zurück, bei der der Internet-Tauschbörse eine Millionenstrafe drohen könnte. Beide Seiten können nun einen unabhängigen Experten berufen, der die Sachlage beleuchtet. Napster ermöglichte bisher den kostenlosen Tausch von Musiktiteln im Netz. Darin sieht die Musikindustrie einen Verstoß gegen ihre Urheberrechte.
Dort erzwang sie zumindest schon einen Stopp des kostenlosen Napster-Angebotes. Nun geht es hauptsächlich noch um Entschädigungszahlungen der Tauschbörse wegen nicht beachteter Urheberrechte.
Demnächst soll ein kostenpflichtiger Abonnement-Service von Napster gestartet werden, bei dem Nutzer einen bestimmten monatlichen Beitrag zahlen. Napster kämpft seit Monaten gegen Klagen zahlreicher Plattenfirmen, die der Musiktauschbörse systematische Urheberrechtsverletzungen vorwerfen. Dem Unternehmen war es am 2. Juli per Gerichtsbeschluss gerichtlich verboten worden, weiter den kostenlosen Tausch von Musiktiteln im Netz zu ermöglichen.
Lösung soll den Aufbau des EuroStacks unterstützen, der Europas souveräne digitale Infrastruktur werden soll.
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