Im Frühling die Niederlage, im Herbst der Sieg: Das Berliner Kammergericht hat jetzt entschieden, dass Greenpeace ab sofort wieder die Internet-Domain Oil-of-elf.de nutzen darf.
Unter dieser Adresse hatte die Umweltorganisation Informationen über die Umweltverhältnisse in sibirischen Ölfördergebieten verbreitet. Das Gericht hat nun eine anderslautende Entscheidung des Berliner Landgerichtes vom März diesen Jahres aufgehoben (ZDNet berichtete). Greenpeace hat die Site inzwischen wieder ins Netz gestellt.
Anfang des Jahres hatte der Ölkonzern die Domain durch eine einstweilige Verfügung sperren lassen. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass der Domainname eine zu große Nähe zur Homepage des Konzerns habe. Gegen andere Internet-Adressen wie zum Beispiel Elf.net hatte der Konzern dagegen keine Schritte unternommen.
Die Richter des Berliner Kammergerichtes kamen dagegen zu dem Schluss, dass in diesem Streit das Markenrecht nicht berührt ist. Der Senat des Kammergerichts betonte vielmehr, dass in der Interessensabwägung das Grundrecht auf Meinungs- und Pressefreiheit Vorrang habe. Dies schließe die Nennung des Namens Elf auch in einer Domain mit ein.
Andy Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club hat inzwischen die Position von Greenpeace bekräftigt und betont, dass die Meinungsfreiheit im Internet nicht dem Markenrecht geopfert werden dürfe. „Der Einzug kommerzieller Angebote im Internet darf nicht dazu führen, dass das Netz als Kommunikations- und Kulturraum nur noch nach kommerziellen Spielregeln geregelt wird“. Das Markenrecht dürfe nicht dazu missbraucht werden, die Verfügbarkeit von Informationen über gesellschaftliche und umwelttechnische Folgen von Unternehmen einzuschränken
Kontakt:
Greenpeace International, Tel.: 003120/5236222 (günstigsten Tarif anzeigen)
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