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Kabinett verabschiedet TKÜV

Das Bundeskabinett hat eine Rechtsverordnung zur Telekommunikations-Überwachung beschlossen. Damit können die Sicherheitsbehörden künftig nicht nur Telefone abhören, sondern auch Mobiltelefon-Gespräche, Faxe, E-Mails und SMS-Textnachrichten auf Handys monitoren. Voraussetzung sei der Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und eine entsprechende richterliche Anordnung.

Bürgerrechtsorganisationen haben Innenminister Otto Schily (SPD) vorgeworfen, unter dem Vorwand der Terror-Bekämpfung die Grundrechte einschränken zu wollen. Vertreter von 13 Organisationen übten in Berlin scharfe Kritik an der Sicherheitspolitik Schilys. „Ein Mehr an Überwachung bedeutet nicht ein Mehr an Sicherheit“, sagte Andi Müller-Maguhn vom Chaos Computer Club. Er warnte vor einer Einschränkung der Informationsfreiheit durch die Überwachung elektronischer Kommunikation.

Die TKÜV regelt die von den Betreibern einer Telekommunikationsanlage einzuhaltenden technischen und organisatorischen Vorkehrungen und begrenzt den Kreis auf die Betreiber so genannter öffentlicher Telekommunikationsanlagen. Zudem regelt sie, welche Betreiber aus grundlegenden technischen Erwägungen oder aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine Vorkehrungen zu treffen brauchen.

So sind laut Auskunft des Bundeswirtschaftsministeriums Internet-Access-Provider von der gesetzlichen Verpflichtung befreit, technische Einrichtungen für die Umsetzung gesetzlicher Überwachungsmaßnahmen vorzuhalten. Um Lücken in der Abhörkette zu vermeiden, müssen aber die Betreiber von „Übertragungswegen, die dem unmittelbaren teilnehmerbezogenen Zugang zum Internet dienen (beispielsweise DSL-Anschlüsse)“ Abhöranlagen installieren. Im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens hatten die Betreiber die Kosten für die Installation der entsprechenden Ausrüstung auf mehrere Millionen Mark geschätzt. Wer E-Mail-Accounts vergibt, bleibt „weiterhin verpflichtet, die entsprechenden technischen Einrichtungen vorzuhalten“.

Die Entscheidung des Kabinetts kommt relativ überraschend. Noch in der vergangenen Woche hatte sich der Geschäftsführer des Branchenverbandes eco, Harald Summa, gegenüber ZDNet überzeugt geäußert, dass die Verabschiedung der Verordnung noch auf sich warten lassen werde: „Wir haben gehört, dass die Geheimdienste und Nachrichten im Angesicht der aktuellen Terrorismus-Debatte nachbessern wollen. Wir schätzen zwar, dass die TKÜV noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, jedoch eher erst Anfang 2002.“

Kritiker werfen der TKÜV Ineffizienz vor, da verschlüsselter E-Mail-Verkehr nicht mitgeschnitten werden kann. Zudem sei es gefährlich, standardisierte Schnittstellen für Geheimdienste einzurichten, da diese auch von nicht authorisierten Personen wie Hackern, Wirtschaftsspionen und fremden Nachrichtendiensten genutzt werden könnten. „Mit der TKÜV fängt man nur die Dummen“, erklärte eine Branchenbeobachterin im Sommer 2001 gegenüber ZDNet Deutschland.

ZDNet.de Redaktion

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