Alte Telefonkarten der ersten Generation verlieren zum Jahreswechsel 2001/2002 ihre Gültigkeit. So können laut der Deutsche Telekom (Börse Frankfurt: DTE) die Karten ab dem 1. Januar 2002 nicht mehr in öffentlichen Kartentelefonen benutzt werden. Betroffen sind Telefonkarten, die von 1987 bis 1998 hergestellt wurden. Eventuelle Restguthaben kann der Kunde nach Ablauf der jeweiligen Kartengültigkeit auf eine neue Telefonkarte transferieren lassen.
Ab 1999 produzierte Telefonkarten, die über ein aufgedrucktes, 36-monatiges Gültigkeitsdatum verfügen, können laut dem rosa Riesen auch im neuen Jahr verwendet werden. Nach Ablauf der ausgewiesenen Gültigkeit bietet die Telekom auch hier eine Umtauschregelung zum Erhalt des Restguthabens an.
Zu dieser Umtauschregelung ist die Deutsche Telekom laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe verpflichtet. Die Richter verfügten, dass das Unternehmen keine Telefonkarten verkaufen dürfe, die eine befristete Gültigkeit haben und deren Restguthaben nach Ablauf der Frist verfällt (ZDNet berichtete).
Seit Oktober 1998 vertreibt die Telekom Karten, die nach Ablauf einer Frist von drei Jahren und drei Monaten ab Herstellung nicht mehr verwendet werden können. Nicht verbrauchte Guthabenbeträge verfallen danach ersatzlos. Der BGH entschied nun, dass dies eine „unangemessene Benachteiligung der Kunden“ darstelle (Az. XI ZR 274/00).
Kontakt:
Deutsche Telekom, Tel.: 0800-3300700
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