Ein US-Bundesrichter hat die Verbreitung der Software AOL 6.0 wegen mutmaßlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht vorläufig gestoppt. Wie die Firma Playmedia am Dienstag in Los Angeles mitteilte, kam Richter Howard Matz zu dem Schluss, dass der Medienkonzern AOL Time Warner (Börse Frankfurt: AOL) in seinem Musik-Player unrechtmäßig die Decoder-Software von Playmedia für MP3-Musikdateien benutze.
Es handelt sich noch nicht um ein abschließendes Urteil in dem Fall, in dem Playmedia den Konkurrenten bereits im April dieses Jahres auf 47 Millionen Dollar (51,85 Millionen Euro/101,41 Millionen Mark) Schadenersatz verklagt hat. Doch wies der Richter den Angaben zufolge AOL an, keine AOL 6.0 Software mehr auszuliefern, die die Playmedia-Software enthält.
Die Firma hatte bereits im März 1999 eine ähnliche Klage gegen Nullsoft und seinen Winamp-Player eingereicht. Nullsoft gab zwei Monate später klein bei und bezahlte die geforderten Lizenzgebühren.
Playmedia arbeitet nach Auskunft seines Chefs Brian Litman noch immer gemeinsam mit den Digital World Services von Bertelsmann an der neuen Übertragungstechnik von Napster. Die Kodierung soll von Playmedia gefertigt werden, Digital World Services soll die Zertifizierung hinzufügen.
Kontakt:
AOL, Tel.: 040/361590 (günstigsten Tarif anzeigen)
ChatGPT, Google Gemini, MidJourney oder Anthropic Claude: Gut jeder zweite Bundesbürger hat generative KI bereits…
KI gehört schon zu den festen Instrumenten des Marketings. Doch viele Unternehmer setzen die KI…
Ransomware-Angriff auf die KI-gesteuerte Lieferkettenplattform Blue Yonder hat weitreichende Auswirkungen.
Seit Ende September ist sie also verfügbar: die Apple Watch 10. Auch in Deutschland kann…
ISG sieht engere Vernetzung zwischen Hyperscaler, IT-Partnern und Endkunden. Treiber ist das Zusammenspiel von KI…
Mit dem Tool können Unternehmen KI-Agenten mithilfe synthetisch generierter Daten testen, um präzise Antworten und…