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Microsoft: Frist im Kartellrechtsstreit läuft ab

Auf die Champagner-Sause zum Marktstart von Windows XP folgt wieder das harte juristische Brot. Nur bis Freitag hat der Softwareriese Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) Zeit, mit der US-Regierung eine gütliche Einigung im jahrelangen Streit um sein Monopol bei den Betriebssystemen zu finden.

Die außergerichtlichen Verhandlungen hatten Mitte Oktober begonnen – ohne dass es offenbar bisher wesentliche Fortschritte gab. Ob beide Seiten eine Zauberformel zur Lösung ihres zähen Streits finden, ist fraglich. Microsoft scheint nicht allzuviel Kompromissbereitschaft zu zeigen und stattdessen auf die normative Kraft des Faktischen zu setzen: So wie frühere Windows-Versionen durch die juristischen Konflikte nicht gestoppt werden konnten, ist auch das neue Windows XP seit vergangener Woche auf dem Markt und damit nicht mehr zu verhindern.

Unternehmensgründer Bill Gates beteuerte zwar, Microsoft halte eine gütliche Einigung für das Beste. Doch dass der für sein Draufgängertum bekannte Gates doch noch Fracksausen bekommt und freiwillig seine Unternehmenspolitik ändert, ist wenig wahrscheinlich. Offenbar spielt er auf Zeit. Denn bleibt die gütliche Einigung aus, kommt das Verfahren neu ins Rollen, und bis zu einem rechtskräftigen Urteil würden viele Monate verstreichen – Zeit, in der Microsoft daran arbeiten könnte, mit Windows XP seine Dominanz auf den PCs weiter auszubauen und wichtiges Terrain auch im Internet zu erobern.

Selbst wenn die Sanktionen am Ende hart für Microsoft ausfallen würden, wäre dieser Geländegewinn wohl nur noch teilweise rückgängig zu machen. Vorausgesetzt ist bei diesem Szenario allerdings, dass Windows XP tatsächlich ein Erfolg wird. Bleiben die Verkaufzahlen deutlich hinter den Erwartungen zurück, könnten auch die Strafen den Konzern relativ hart treffen und in seinen Eroberungsfeldzügen abbremsen.

Die Aufspaltung des Unternehmens ist zwar inzwischen vom Tisch. Doch das Justizministerium in Washington erwägt eine Palette neuer Maßnahmen, die Microsoft bändigen sollen. Dazu gehört, dass der Konzern technische Daten anderen Softwarefirmen preisgeben soll. Im Gespräch ist auch, PC-Herstellern die Option zu geben, Windows-Software zu bestellen, die bestimmte Anwendungen nicht enthält.

Der Streit um Microsoft hatte vor vier Jahren begonnen, als der Konzern seinen Internet-Browser in Windows 95 integrierte – was nach Meinung von US-Justizministerium und 20 US-Bundesstaaten einen eklatanten Monopolmissbrauch zum Schaden des Konkurrenten Netscape darstellte. Ein Bundesrichter ordnete die Zerschlagung des Konzerns an. Doch vor vier Monaten wurde diese Anordnung von einem Berufungsgericht gekippt. Gleichwohl wurde im Kern bestätigt, dass Microsoft gegen Wettbewerbsrecht verstoßen hat.

Während der jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen verfolgte Gates relativ ungerührt seinen eingeschlagenen Kurs. Sein Ziel ist es, über die marktbeherrschende Stellung von Windows den Konzern auch zur Supermacht im Internet aufzubauen.

Wird der Rechtsstreit nicht bis Freitag beendet, würde ein rechtskräftiges Urteil erst dann vorliegen, wenn das neue Windows-Betriebssystem wohl schon auf Millionen von Computern rund um den Globus installiert ist. Der Zeitplan von Richterin Kollar-Kotelly sieht vor, dass die klagenden Kartellbehörden am 7. Dezember ihren Vorschlag für Sanktionen vorlegen würden. Erst im März würden dann aber die Anhörungen stattfinden, bevor die Richterin ihr Urteil fällen würde. Auch gegen dieses könnte Microsoft aber wieder in Berufung gehen.

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ZDNet.de Redaktion

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