Die Zahl der hierzulande überwachten Telefone ist nicht erst seit den jüngsten Terroranschlägen enorm hoch. 1999 haben Sicherheitsbehörden bei 12.600 Zielpersonen mitgehört, in den USA waren es nach offiziellen Angaben insgesamt nur 1.190 Personen. Das berichtet das Fachblatt „connect“ in seiner aktuellen Ausgabe. In den USA leben etwa viermal so viel Menschen wie in der Bundesrepublik.
Die gesetzlichen Regelungen für die Überwachung von Telefonen hinkten längst hinter der technischen Entwicklung hinterher. Neueste IMSI-Catcher (International Mobile Subscriber Indentity) wie jene der Münchner Firma Rohde & Schwarz könnten in einer Umgebung von einigen Kilometern mobile Telefonnummern erkennen, ihre genaue Position bestimmen sowie Handy-Gespräche zum Mithören abfangen und dann wieder ins Netz schleusen.
Abhöranlagen wie diese IMSI-Catcher seien qualitativ etwas völlig anderes als die bisherige Telefonüberwachung: „Deshalb bedarf es einer genauen gesetzlichen Grundlage“, erklärt der Sprecher im Justizministerium von Schleswig-Holstein Christian Frank.
Der Strafrechtsprofessor Jürgen Welp aus Münster kritisiert, dass allzu leicht eine Telefonüberwachung angeordnet werde, die ohne Ergebnisse bliebe. Das Arsenal an Telefonüberwachungstechnik ist mittlerweile schier grenzenlos. So bietet laut der Zeitschrift beispielsweise das System LIOS von Siemens (Börse Frankfurt: SIE) im Vollausbau pro Wählamt bis zu 10.000 Überwachungen gleichzeitig.
Die Firma Netline Technologis in Tel Aviv bietet für 1000 Dollar ein Gerät von der Größe einer Zigarrenkiste, das wie ein Störsender funktioniert und alle Mobilfunkgeräte im Umkreis lahm legt (ZDNet berichtete). In den USA ist der Einsatz derartiger „Cell Blocker“ oder „Jammer“ bei einer Höchststrafe von 11.000 Dollar und einem Jahr Gefängnis verboten.
Erst vor zwei Monaten war bekannt geworden, dass die Polizeibehörden von Bund und Ländern mit illegalen Methoden die Besitzer von Handys überwachen. In mindestens 30 Fällen hätten Bundeskriminalamt und Bundesgrenzschutz eine mobile Überwachungsanlage namens „IMSI-Catcher“ verwendet, für die es keine gesetzliche Grundlage gebe.
Vor einer Woche erst hat das Bundeskabinett eine Rechtsverordnung zur Telekommunikations-Überwachung (TKÜV) beschlossen. Damit können die Sicherheitsbehörden künftig nicht nur Telefone abhören, sondern auch Mobiltelefon-Gespräche, Faxe, E-Mails und SMS-Textnachrichten auf Handys monitoren. Voraussetzung sei der Verdacht bestimmter schwerer Straftaten und eine entsprechende richterliche Anordnung.
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