Der seit 1999 schwelende Streit um den DVD-Crack DeCSS hat eine überraschende Wende genommen. Ein Gericht in Kalifornien entschied jetzt, dass Site-Betreiber den Code für das Programm im Internet veröffentlichen dürfen. Dieser Vorgang sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung auch zu kontroversen Themen gedeckt, befanden die Richter.
Seit es einer Hacker-Gruppe namens „Masters of Reverse Engineering“ gelungen war, den CSS genannten Kopierschutz von DVDs zu knacken, streiten sich die Filmstudios und die White Hat-Hackergemeinde darum, ob das Programm im Internet veröffentlicht werden, darauf gelinkt, beziehungsweise der Quellcode des Tools publiziert werden darf.
Wegen dieser Thematik waren mehrere Verfahren anhängig, welche jedoch allesamt von den Hollywood-Bossen gewonnen wurden (ZDNet berichtete laufend). Der Höhepunkt war erreicht, als der norwegische Kopf der Gruppe, Jon Johansen, bei einem der Verfahren aussagte, er habe einen Linux-DVD-Player basteln wollen, das Cracken der Scheiben sei eben dazu notwendig, aber nicht Hauptbeweggrund gewesen. Für seine Arbeit hatte er in seiner Heimat einen Forschungspreis für Schüler erhalten.
Die Richter des kalifornischen Berufungsgerichts setzten mit ihrem Urteil einen Richterspruch außer Kraft, der DeCSS ebenfalls verboten hatte. In ihrer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung schreiben sie: „Obwohl der soziale Wert von DeCSS fraglich sein mag, ist es nichts desto Trotz eine sprachliche Äußerung. Unsere Achtung vor der Gesetzgebung und ihren Auswirkungen (auf die Geschäftsgeheimnisse) kann uns nicht von der Pflicht entbinden, die durch den ersten Zusatz zur Verfassung (First Amendment) garantierten Rechte zu garantieren.“
Obwohl die Entscheidung das Tool noch nicht legalisiert, ist sie doch ein Rückschlag für die Hollywood-Studios. Die kalifornischen Richter gehen bisher am weitesten in ihrer Auslegung von Code als freier Rede. Mit dieser Rechtsauffassung könnten Programmierer zwar weiterhin für das Posten von illegalem Code verantwortlich gemacht werden, jedoch zunächst nicht davon abgehalten werden.
Das Urteil aus Kalifornien markiert keinen Schlussstrich des Streits, da noch zahlreiche weitere Verfahren in der Sache anhängig sind.
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