Die EU will ihre Kartellrechtsklage gegen Microsoft (Börse Frankfurt: MSF) weiter aufrechterhalten. Sprecher der Wettbewerbsbehörde erklärten, die jüngst getroffene Einigung zwischen dem Softwarekonzern und der US-Justiz würden die laufenden Ermittlungen nicht beeinflussen.
„Die Untersuchung läuft weiter“, erklärte die Behördensprecherin Amelia Torres gegenüber ZDNet. „Sie sind sowohl faktisch als auch juristisch von dem Fall in den USA abgekoppelt.“ Torres stellte eine erste Anhörung Microsofts noch vor Weihnachten in Aussicht. Dabei erhält das Unternehmen Gelegenheit, gegen die Ende August durch die Kommission erhobenen Vorwürfe zu argumentieren. Microsoft ist die Ladung unter anderem von technischen Experten, Wirtschaftsanalysten und Geschäftspartnern erlaubt. Zuvor wird noch eine schriftliche Erwiderung auf die Vorwürfe erwartet.
Erst nach der Anhörung wird die EU-Kommission aller Voraussicht nach einen Entwurf einer Anklage erstellen und diesen mit den zuständigen Behörden in den Mitgliedsländern diskutieren. Die Länder haben allerdings nicht das Recht, die Klageschrift direkt zu beeinflussen. Dieses Prozedere könnte sich bis Mitte 2002 ziehen. Erst danach droht dem Konzern eine Strafe in Höhe von zehn Prozent seines Jahresumsatzes.
Ähnlich wie in den USA und seinem Sherman Antitrust Act lautet die Klage in Europa auf Ausnutzung einer monopolähnlichen Marktstellung. Es handelt sich um den Artikel 82 der EU-Satzungen. Microsoft hat laut Kommissar Mario Monti eine alles beherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme und einen großen Anteil am Markt für Server-Betriebssysteme. Die meisten Rechner sind dabei in Netze eingefügt, die von Servern kontrolliert werden, wobei die Interoperabilität die Grundlage für die Rechenvorgänge im Netz bildet.
Um eine andere Server-Software jedoch in die Lage zu versetzen, mit dem vorhandenen Windows-PC- und Server-Umfeld zu kommunizieren, muss die technische Schnittstelleninformation bekannt sein. Ohne diese Informationen hätten alternative Serversoftware-Anbieter keine gleichen Ausgangsbedingungen, da ihnen die Möglichkeit genommen wäre, mit Microsoft-Produkten auf rein technischer Grundlage den Wettbewerb aufzunehmen. Die Kommission ist der Auffassung, dass Microsoft den Anbietern von alternativen Server-Softwareprodukten wichtige Informationen zur Interoperabilität vorenthalten hat. So habe Microsoft sich entweder geweigert, die technischen Informationen preiszugeben, oder diese diskriminierend und selektiv ausgehändigt.
Im August wurde die Klage um den Punkt der möglicherweise illegale Erweiterung von Windows durch den Media Player erweitert (ZDNet berichtete). Produkte wie der Player werden von mehreren Unternehmen entwickelt und hergestellt. Microsoft koppelte sein Produkt Media Player an Windows. Das sei ein Vertriebsweg, der den Wettbewerbern nicht zur Verfügung stehe, so die Auffassung der EU-Kommission. Microsoft enthalte somit den PC-Herstellern und Verbrauchern Auswahlmöglichkeiten bei den PC-Produkten vor, zumal es keine einfachen technischen Möglichkeiten gebe, den Media Player zu entfernen.
„Servernetze sind das Herz der Web-Zukunft, weshalb alle Anstrengungen gemacht werden müssen, um eine Monopolbildung durch rechtswidrige Praktiken zu verhindern. Die Kommission möchte auch auf dem Markt der Media Player einen unverfälschten Wettbewerb gewährleistet sehen. Diese Produkte sind eine bedeutende Neuerung beim Musikhören und Videoanschauen, die auch eine wichtige Rolle dabei spielen werden, den Inhalt des Internets und des elektronischen Geschäftsverkehrs attraktiver zu gestalten
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